Anträge der Grünen im Söchauer Gemeinderat
Die Grünen haben seit der Gemeinderatswahl von 1995 folgende Anträge im Gemeinderat eingebracht (Auflistung in gestürzter chronologischer Reihenfolge ). TTIP , Dezember 2014
Petition an den Bundesgesetzgeber bezüglich
Verhandlungen über Freihandelsabkommen Seit April 2013 wird offiziell, aber wieder streng geheim, zwischen der EU, den USA und 21 weitere Staaten außerdem über TiSA verhandelt. Dabei geht es um eine umfassende Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen wie der Wasserversorgung und anderer Leistungen der Daseinsvorsorge, über die Weitergabe europäischer Bankdaten, weitere Freiheiten der Finanzmärkte. Das kann nur auf Kosten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zugunsten von Konzernen erreicht werden. Tritt nur eines dieser Abkommen in Kraft, könnten beispielsweise Gentechnikkonzerne Österreich erfolgreich klagen, weil wir keine genmanipulierten Pflanzen in Österreich haben oder unseren Boden nicht durch Herbizide vergiften lassen wollen. Der Gemeinderat möge beschließen an den Bundesgesetzgeber heranzutreten und von diesem einzufordern, 1. auf europäischer Ebene ihren Einfluss auf
allen Ebenen dahingehend geltend zu machen, dass 2. sich gegen den Abschluss eines der genannten Freihandelsabkommen auszusprechen, falls eine dieser drei Bedingungen nicht oder nur ungenügend erfüllt wird.
Die Gemeinde Kräuterdorf Söchau beschließt das „Projekt Jugendtaxi“ zur
Förderung der Verkehrssicherheit unserer Jugendlichen. Demnach verpflichtet
sich die Gemeinde Söchau zur Abgabe des „5-Euro-Jugendtaxischecks“ zum Preis
von € 2,50, der erst mit dem Stempel der Gemeinde Söchau Gültigkeit erlangt. Bei Missbrauch des Jugendschecks wird der/die Verantwortliche für ein Jahr
von dieser Aktion gesperrt. Ansonsten gelten die „Richtlinien zur Durchführung von Beförderungen im Rahmen des Projekts „Jugendtaxi“ (siehe Anhang): Anmerkung: Die heutige
Jugend hat ein großes Mobilitätsbedürfnis. Vor allem an Wochenenden, verstärkt
in den Abend- und Nachtstunden, werden Mobilitätsleistungen nachgefragt bzw.
selbst erbracht. Der Antrag wurde einstimmig angenommen
Antrag: Söchau wird FairTrade - Gemeinde
Der Norden genießt, was der Süden produziert:
Kaffee, Kakao, Tee, Zucker, Reis, Bananen und viele andere Produkte aus Afrika,
Asien oder Lateinamerika, die wie selbstverständlich zu unserem Leben gehören.
Mit fairem Handel erhalten 800.000 Erzeugerfamilien in 45 verschiedenen Ländern für ihre Produkte faire Preise. Schon fünf Haushalte, die auf fair gehandelten Kaffee umsteigen, sichern die Existenz einer achtköpfigen Kaffeebauernfamilie! Antrag
Der Gemeinderat beschließt: Der Antrag wurde angenommen
Antrag:
Umstieg von drei Gemeindeeinrichtungen auf Ökostromanbieter
Der Gemeinderat beschließt aufgrund
ökologischer und ökonomischer Überlegungen den Strombezug der
Gemeindeeinrichtungen
Begründung: Der
Dringlichkeitsantrag wurde mit den Gegenstimmen von 8 ÖVP-Gemeinderäten nicht
auf die Tagesordnung genommen!
Antrag: Verbot von Wahlplakaten in der Großgemeinde Söchau Aufgrund der optischen Umweltverschmutzung beim derzeitigen Nationalratswahlkampf infolge beinahe unübersichtlicher Schilder- und Plakatständerwälder stellen die Grünen folgenden Antrag:
Die Gemeinde Söchau beschließt, dass
ab sofort keine politische Werbung (Plakate, Werbeständer, Propagandatafeln
o.ä.) im Gemeindegebiet der Großgemeinde Söchau platziert werden darf. Diese
Selbstverpflichtung betrifft nicht nur die im Gemeinderat vertretenen
Fraktionen, sondern alle politische Gruppierungen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen von ÖVP und SPÖ nicht auf die Tagesordnung gegeben, soll aber weiterverfolgt werden.
Antrag: Rücknahme der Umbenennung der Gemeinde Söchau Der Gemeinderat nimmt die in der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2006 unter Punkt 9 beschlossene Umbenennung der Gemeinde Söchau in „Kräuterdorf Söchau“ zurück und bricht alle bereits in die Wege geleitete Schritte diesbezüglich sofort ab. Der Name unserer Gemeinde bleibt „Söchau“
Begründung: Dazu müssen folgende Aspekte beachtet werden:? Kosten, welche der Gemeinde Söchau und ihren Bürgern durch diese Umbenennung entstehenden? sklavische Fixierung auf die Kräuterdorfidee (was passiert, wenn in einigen Jahre das Konzept „Kräuterdorf“ aufgegeben oder durch einen anderen Schwerpunkt ersetzt wird ?)? es erscheint unüberlegt, einen fast 800 Jahre alten Ortsnamen aus kurzfristigen Überlegungen heraus zu ändern. Unser Ort würde ein wichtiges Stück unserer historischen Identität verlieren!
Antrag: Errichtung einer Photovoltaikanlage im Kräuterdorfstadion
Der Antrag wurde einstimmig angenommen
Antrag: Aufnahme Betreuerin Kindergarten Aufgrund der derzeitigen personellen Unterbesetzung des Söchauer Kindergartens (Pensionierung der bisherigen Betreuerin Fr. Kresnik) stellen die Grünen folgenden Antrag:
Nach
§ 17 („Personal je Gruppe“) des Steiermärkisches
Kinderbetreuungsgesetz : erfüllt die Gemeinde Söchau derzeit nicht die gesetzlichen Anforderungen betreff Kinderbetreuung. Der Gemeinderat möge deshalb zum Wohle unserer Kleinkinder dringend die Aufnahme der Betreuerinnen beschließen, auch, um bei eventuellen Haftungsfragen gesetzlich abgesichert zu sein. Der Antrag wurde in der GR-Sitzung vom 25. April zur Abstimmung gebracht. Fr. Gudrun Puchas wird ab Mai 2005 die ausgeschriebene Stelle als Betreuerin erhalten.
In der Sitzung vom 30.11. 2004 wurde auf Antrag der Grünen die Solarförderung auf € 50.- /m² erhöht. Dabei wurde auch über eine vergleichbare Förderung von Photovoltaikanlagen gesprochen und die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einem solchen Ansinnen zuzustimmen. Die Grünen stellen demnach folgenden Antrag:
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2005 einstimmig angenommen !
In Ergänzung zum bestehenden
Gemeinderatsbeschluss stellen die Grünen im Sinne der
Mitgliedschaft Söchaus im Klimabündnis den Antrag, dass
die Solarförderung der Gemeinde Söchau auf € 50.- je m² erhöht
wird.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen !
„Die Gemeinde Söchau tritt dem
Klimabündnis bei und verpflichtet sich, dessen Ziele umzusetzen.
Die Ziele des Klimabündnisses lauten: 1) Reduktion der Treibhausgase
(v.a. von CO2) bis zum Jahr 2010 um 50 % Zur Erläuterung: Der Treibhauseffekt ist die Hauptursache für die bereits merkbare Klimaveränderung. Die verstärkte Anreicherung von Spurenelementen, v.a. CO2 in der Atmosphäre hat v.a. 2 Ursachen: Die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energiegewinnung in der industrialisierten Welt und die Zerstörung der tropischen Regenwälder in den Entwicklungsländern. Aufgrund dieser globalen Zusammenhänge entstand das Klimabündnis zwischen europäischen Städten, Gemeinden und Ländern und der COICA (Zusammenschluss indianischer Organisationen im Amazonas). Das Interesse der Gemeinden, dem Klimabündnis beizutreten, steigt ständig. Besonders die Steiermark weist Vorbildfunktion auf. In unserem Bundesland wurde bereits Anfang der 90er Jahre vom damaligen Umweltlandesrat Schaller ein Beitritt forciert. Ich bitte deshalb den Gemeinderat um Zustimmung zum obigen Antrag, zumal die Gemeinde Söchau durch die Beheizung der Volksschule durch umweltfreundliche Hackschnitzel sowie der Stromversorgung mit Naturstrom bereits einen erster Schritt in diese Richtung gesetzt hat. Der Antrag wurde einstimmig angenommen !
Erläuterung: 1) Die AAE liefert und handelt ausschließlich mit 100% Naturstrom und ist somit neben der „Ökostrom AG“ das einzige österreichische Energieunternehmen, das die strengsten Kriterien des Umweltministeriums erfüllt. Anbieter, die diese Auflagen nicht erfüllen, handeln mit Atomstrom oder Strom aus fossilen Energieträgern, die den Treibhauseffekt verstärken. 2) Zahlreiche GemeindebürgerInnen und Gemeinderäte haben sich nicht nur vor Jahrzehnten gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf ausgesprochen, sondern ihre Sorge um eine atomfreie Zukunft auch im Volksbegehren gegen das tschechische AKW Temelin bekundet. Letzteres war leider ohne Erfolg. Jetzt könnte die Gemeinde Söchau durch einen teilweisen Umstieg auf einen reinen Naturstromanbieter ein aktives Zeichen gegen diese gefährlichste Technik der Energieerzeugung setzen. 3) Sowohl das Image des gesunden und naturnahen Kräuterdorfes als auch unsere Bemühungen, im Rahmen der Agenda 21 unsere Politik der Nachhaltigkeit unter Beweis zu stellen, würden durch diesen Beschluss an Glaubwürdigkeit gewinnen! Daraus folgernd könnte 4) die Gemeinde Kräuterdorf Söchau mit dem Naturstromzertifikat werben bzw. das entsprechende Logo werbewirksam auf allen Drucksachen der Gemeinde verwenden 5) Nachdem die Gemeinde Kräuterdorf Söchau die erste österreichische Gemeinde (außer Kötschach-Mauthen) wäre, die sich (teilweise) mit Ökostrom von einem nichtlokalen Stromanbieter versorgt, würde es durch das entsprechende mediale Echo einen gewaltigen Werbeeffekt für unser Kräuterdorf bedeuten (Fremdenverkehr, Bauplätze, ...) 6) Der Umstieg auf die AAE würde auch ein beträchtlichen Einsparungspotential für die Gemeindekasse bringen. Auf Basis des Vergleichsjahres 2002 würde die Gemeinde Kräuterdorf Söchau beim Umstieg der oben genannten vier Positionen pro Jahr rund 1.415 Euro (rund ÖS 19.500.-) einsparen. Diese Einsparungen würden beim völligen Umstieg auf die AAE sogar bei € 1572,60 (rund ÖS 21.600.-) liegen. Im Optimalfall, nur die jeweils besten Optionen von AAE und Feistritztaler zu wählen, betrüge der jährliche Einsparungseffekt sogar rund 2000 Euro (ÖS 27.500.-). 7) Der Gemeinde entstünden durch den (teilweisen) Umstieg keine Komplikationen, die Abrechnung erfolgt in üblicher Form 8) Der von der AAE gelieferte Strom wird ausschließlich in Österreich erzeugt, womit die Wertschöpfung zu 100% in unserem Land bleibt. Mitbewerber müssen v.a. im Winter teilweise beträchtliche Mengen an (Atom-)Strom aus dem Ausland importieren. 9) schließlich bietet die AAE zusätzliche Begünstigungen wie ermäßigten Eintritt in die Wasser- und Energiewelt Hydro-Solar für alle Gemeindebürger (!) an. Ein schon lang anstehender „Betriebs-Ausflug“ der Gemeinderäte zu dieser mit entsprechenden Rahmenprogramm könnte von mir persönlich organisiert werden. 10) Durch die Tatsache, dass von den 20 verschiedenen Einzel-Verträgen der Gemeinde nur 4 Positionen, die aber einen großen Einsparungseffekt bringen, gekündigt werden, bleiben auch unser lokaler Versorger, die Feistritzthaler E-Werke, im Geschäft. Nachdem an diese weiterhin die Netzkosten, welche etwa 3 Viertel der Bruttostromkosten ausmachen, zu bezahlen sind und weiters etwa die Hälfte der Stromverbrauchskosten (siehe Grafik unten), bleiben noch immer ca. 87 % der von der Gemeinde abzuführenden Energiekosten bei den Feistritzthalern.
Den möglichen Gegenargumenten kann entgegnet werden, dass die Gemeinde Söchau schon mehrmals in ihren Entscheidungen die lokalen Mitbewerber aus Kostengründen übergehen musste (Kulturhalle, Dorfplatzgestaltung, Installationsarbeiten der Notwasserversorgung, Kredite und Darlehen ...). Außerdem bezieht sich der Wechsel ausschließlich auf etwa die Hälfte der reinen Stromlieferung, während die Netzkosten, die immerhin rund 70-75 Prozent der Bruttostromkosten ausmachen, weiterhin an die Feistritztaler E-Werke abgeliefert werden müssten. Außerdem ist nicht zu erwarten, dass durch den teilweisen Ausstieg der Gemeinde Söchau als Kunde der Feistritztaler dieses Unternehmen zusammenbrechen würde und (Söchauer) Arbeiter kündigen müsste.
Ein abgeschwächter Antrag von Vize Schrott, der nur die Versorgung des Komplexes "Volksschule" mit Naturstrom vorsah, wurde mit 6:5 Stimmen angenommen.
Hochwasserhilfe
Erläuterung: Bürgermeister Tröster erklärte, dass eine Hilfe für die Unwetterbetroffenen bei der kürzlich stattgefundenen Bürgermeisterkonferenz besprochen worden sei. Die Gemeinden des Bezirks beschlossen, pro Einwohner 2 Euro zu spenden, d.h. die Gemeinde Söchau verpflichtet sich, 1477 x 2 Euro = 2.954 Euro beizusteuern. Auf Grund der geänderten Situation zog GR Fink seinen Antrag zurück.
Mobilfunk-Masten: Informationspflicht der Anrainer, Bewilligungsverfahren Durch die Vergabe der UMTS - Lizenzen an die Mobilfunkgesellschaften ist in den nächsten Jahren zu erwarten, dass das Mobilfunknetz der vier österreichischen Handynetzbetreiber auf das drei bis vierfache verdichtet werden muss. Dies wird zu einer Vermehrung der Handymasten in unserem Gemeindegebiet führen. Da nach Stellungnahme der österreichischen Umweltanwälte langfristige, gesundheitsschädliche Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung auf Anrainer nicht ausgeschlossen werden können , droht hier neben der „optischen Umweltverschmutzung“ eine mögliche neue Gefahr für die Gesundheit unserer GemeindebürgerInnen zu erwachsen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Versicherungen nicht bereit sind, den Anlagebetreibern für derartige, allfällige Schäden Versicherungsschutz zu gewähren. Die Sinne des
BVG von 1986 über Gesundheitsrisiken stellen die Grünen deshalb folgenden
Antrag:
Diese Schutzmaßnahmen scheinen mir insofern besonders wichtig, weil derzeitig aufliegende Gesetzesanträge zur Sicherstellung der Anrainerrechte sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene einer Erledigung harren und demnach die Gemeinde alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen muss. Andererseits sind die Mobilfunkbetreiber bereits des Öfteren von ihrem ursprünglichen Standortwunsch abgewichen, wenn Widerstände aus der Bevölkerung zu erwarten waren. In diesem Sinne würde eine kritische und besorgte Grundhaltung der Gemeinde einer Risikominimierung jedenfalls förderlich sein. Der Antrag wurde einstimmig angenommen
Fahrtkostenunterstützung für Studenten, Jänner 2001 In Anlehnung an die Unterstützung
der Söchauer SchülerInnen bei Schulveranstaltungen wie Schikursen oder
Projektwochen, beantragen die Grünen Söchau folgende finanzielle Beihilfe für
Studenten und Studentinnen aus unserer Großgemeinde:
Der Gemeinderat der Gemeinde Söchau beschließt mit sofortiger Wirkung
, allen Söchauer Studenten und Studentinnen eine jährliche finanzielle
Unterstützung von ATS 1000.- (ab 2002 : 75 €) zu gewähren. Zur Erläuterung: 1) Durch die Budgetsanierungsmaßnahmen wurde ein Studiengeld von 5.0000.- pro Semester eingeführt. Dies belastet nicht nur die Eltern der Studierenden, sondern auch die Studenten selbst, die sich zum Großteil ihre Ausbildung selbst finanzieren müssen. Die Gemeinde Söchau könnte mit dem von mir vorgeschlagenen Zuschuss diese schwierige Situation ein wenig mildern. 2) Die am 15. Mai 2001 stattfindende Volkszählung entscheidet über den Finanzausgleich der nächsten 10 Jahre. Nachdem jeder zusätzliche (oder verlorene) Gemeindebürger ca. ATS 6.000.- einbringt (oder Verlust bedeutet), erscheint es mir wichtig, diese Bevölkerungsgruppe in der Gemeinde zu halten. Die Universitätsstädte wie Wien oder Graz werben bereits offensiv für eine Anmeldung in deren Gemeinden (Graz lockt mit günstigen Dauerparkplätzen, verbilligten Eintritten oder Ersatzkarenzgeld). Schon aus dem Grund, um finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden, v.a. aber, um unsere hochqualifizierten Arbeitskräfte in Zukunft in Söchau halten zu können, erscheint es mir wichtig, diese bescheidene Unterstützung für die StudentInnen ab sofort zu gewähren. Der
Antrag wurde mit 4 (Grüne,
SPÖ,
GR Schrott) : 9 Stimmen (7 ÖVP und beide FPÖ)
abgelehnt.
Antrag:
BürgerInnenfragestunde
Der
Gemeinderat beschließt als ein direktes Mittel der Bürgermitsprache ab
sofort:
Die
GemeindebürgerInnen der Großgemeinde Söchau haben in Anlehnung an die
Fragestunde für Gemeinderäte das Recht, zu Beginn jeder Gemeinderatssitzung
an den Gemeinderat maximal zwei Fragen zu stellen. Diese Bürgerfragestunde
ist mit 20 Minuten pro Sitzung limitiert, in gesonderten Fällen kann der
Gemeinderat einer Verlängerung dieses Zeitraums zustimmen.
Dieser
Gemeinderatsbeschluss bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
Die
im Winter d.J. stattgefundenen Bürgerversammlungen in den diversen
Katastralgemeinden hat gezeigt, das die Gemeindebürgerinnen und –bürger
reges Interesse an der Gemeindepolitik zeigen.
Es
wäre schlussfolgernd nur logisch, unseren GemeindebewohnerInnen zu jeder
Gemeinderatssitzung das Recht zuzugestehen, dringende und wichtige Fragen an
ihre politischen Vertreter stellen zu dürfen. Meines Wissens würde die Gemeinde Söchau in dieser Frage der direkten Demokratie in der Steiermark eine Vorreiterrolle übernehmen.
Der
Antrag wurde mit 5 (Grüne,
SPÖ,
GR Schrott) : 10 Stimmen (8 ÖVP und beide
FPÖ)
abgelehnt.
Förderung von Wärmedämmschutzmaßnahmen im Zuge der Fassadenrenovierung, Jänner 2000
In Ergänzung zum GR-Beschluss vom 30.9.1999, Punkt 5: Färbelungsaktion, "Die Färbelungsaktion wird laut Richtlinien des Landes Steiermark für den Zeitraum ab 1.1.1999 rückwirkend bis 31.12.2002 durchgeführt. Von der Gemeinde Söchau wird zusätzlich eine Förderung von 10% lt. Förderungsrichtlinien des Landes bis zu einer Höchstforderung von S 5.000.- pro Haus gewährt und auf Grund eines Nachweises der bezahlten Förderung des Landes ausbezahlt" beschließt die Gemeinde Söchau folgende Zusatzbestimmung: Werden mit dieser Fassadenrenovierung Wärmedämmschutzmaßnahmen durchgeführt, erhöht sich die Gemeindeförderung auf 20% (max. 10.000 pro Haus), handelt es sich bei den verwendeten Isoliermaterialien um biologische Stoffe (z.B. Kork) erhöht sich der Fördersatz auf 30 % (max. 15.000.-). Die Gemeinde Söchau könnte neben der großzügigen Förderung von modernen Holzheizungen einen weiteren, vielleicht sogar noch wichtigeren Beitrag zur Reduktion des CO2 - Ausstosses leisten, indem Anreize zum Energiesparen gesetzt werden. Es ist uns allen bekannt, dass der Energieverbrauch durch schlechte (Außenmauer)Isolierung unnötig in die Höhe getrieben wird. Dies belastet nicht nur die Brieftasche, sondern auch unsere Umwelt. Um so wichtiger ist es, alle Maßnahmen zu fördern, die helfen, derartig unnötige Energieverluste zu minimieren. Eine sachgemäße Wärmedämmung unserer Häuser ist sicherlich ein wesentlicher Faktor in diesem Bereich. Es erscheint mir deshalb besonders wichtig, das die Gemeinde Söchau in dieser Richtung aktiv wird. Der Antrag wurde mit 2:12 Stimmen abgelehnt. Neben GR Fink stimmte nur GR Kern (SPÖ) für diesen Antrag
Versicherung, Gemeindezentrum, 20. 9.99
Der Gemeinderat beschließt, die Versicherung(en) für das neue Gemeinde- und Kulturzentrum öffentlich auszuschreiben. Zur Ermittlung des günstigsten Angebots werden neben den gemeindeansässigen Versicherungsvertretern noch drei Versicherungsmakler zur Anbotlegung eingeladen. Zur Erläuterung: Bei dem neu fertig gestellten Objekt "Kultur- und Gemeindezentrum Söchau" könnte der Gemeinderat dem Beispiel zahlreicher steirischer Gemeinden folgen und zugunsten des Gemeindebudgets durch freien Wettbewerb der diversen Versicherungen das günstigste Versicherungsanbot eruieren. Erfahrungsgemäß variieren die Jahresprämien bei einer derartigen Gebäudegröße oft im Bereich von einigen tausenden Schillingen pro Jahr. Überlegenswert wäre, den Wettbewerbern die Versicherungssumme und den Versicherungsumfang vorzugeben, um dem Gemeinderat eine objektive und vergleichbare Entscheidungsgrundlage zu unterbreiten. Eine Vergabe ohne Wettbewerb könnte nicht nur nachteilige Folgen für die Gemeindefinanzen bringen, sondern würde auch die bei der Bevölkerung bestehende "schiefe Optik" bezüglich der gegenwärtigen Vergabepraxis an von der Gemeinde präferierte Versicherungen verstärken. Gleichzeitig hoffe ich, dass ein in unserer Großgemeinde beheimateter Versicherungsvertreter die günstigste Jahresprämie anbieten und zum Zuge kommen wird.
Betrifft: Färbelungsaktion, 20. 9. 99
Die Gemeinde Söchau unterstützt die Färbelung von Häusern in unserem Gemeindegebiet mit 10%, wobei vom Förderungswerber dieselben Bedingungen (Färbelungsplan, ... ), wie sie in der Landesförderung vorgegeben sind, zu erfüllen sind. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 7.000.-
Zur Erläuterung: In der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai wurde der unter Punkt 5, Allfälliges, besprochene und in weiterer Folge von GR Schmidt und mir vorgeschlagene Unterstützung dieser Aktion durch die Gemeinde nicht weiter verfolgt. Im Sinne einer Verschönerung unseres Ortsbildes und der Ankurbelung der regionalen Wirtschaft bitte ich , diesen Punkt erneut zu diskutieren und zu beschließen. Der mündlich eingebrachte Antrag wurde mit einer Obergrenze von 5000.- beschlossen
Förderung für Privatfremdenzimmer-Errichtung, 23.3.99
In Anlehnung an die bestehende Landesförderung unterstützt die Gemeinde Söchau die Errichtung von Fremdenzimmer auch dann, wenn die Bedingungen
nicht erfüllt werden. Die bestehende Förderung sieht eine Unterstützung von ÖS 7.500.- (Gemeinde : 2.500.-, Land: 5.000.-) vor. Kann aus den beiden oben genannten Gründen die Landesförderung nicht beansprucht werden, unterstützt die Gemeinde Söchau den Bauwerber durch den Gemeinderatsbeschluss vom 23.3.199 mit 7.500.-/Bett. Im übrigen gelten für den infrastrukturellen Bereich (Mindestgröße, Nasszelle sowie Frühstücksraum etc.) bzw. dieselben Anforderungen wie bei der bestehenden Landesförderung. Zur Erläuterung: Das bestehende Landesgesetz, an dem sich die Gemeinde Söchau mit ihren Förderungen orientiert, scheint mir auf große Tourismusregionen wie Graz oder Schladming orientiert zu sein. In eher kleinen Fremdenverkehrsgebieten wie Söchau ist die Verknüpfung der Beihilfe mit drei verschiedenen Förderwerbern und einer Mindestzahl von 12 Betten schwer anwendbar, ja meiner Meinung nach sogar fast unmöglich und sehr hinderlich. Engagierten Einzelkämpfern wird dadurch jede Möglichkeit, ihre großen finanziellen Aufwendungen (Um- oder Ausbau von Fremdenzimmern) zur Bereicherung des Söchauer Fremdenverkehrsangebotes wenigstens in geringem Maße durch die Gemeinde (bzw. Land Steiermark) ersetzt zu bekommen, genommen.
Meiner Meinung nach würde die Gemeinde Söchau ein deutliches Zeichen für die Privatzimmervermietung, die in zunehmenden Maße von unseren Gästen nachgefragt wird, setzen. Der Antrag wurde nur von der SPÖ mitunterstützt, die ÖVP lehnte ab.
Ausschreibung für die Verpachtung der gastronomischen Räumlichkeiten im neuen Gemeindezentrum, 23.3.99
Die Gemeinde Söchau beschließt, für das neue Kulturzentrum die gastronomischen Räumlichkeiten an einen Pächter öffentlich auszuschreiben. Der Prüfungsausschuss und der Gemeindevorstand werden beauftragt, entsprechende Ausschreibungsrichtlinien über Pachthöhe, Pachtdauer usw. festzusetzen. Zur Erläuterung: Immer wieder wird in unserer Großgemeinde geklagt, dass durch das sogenannte "Wirtshaussterben" der letzten Jahre wesentliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Faktoren unseres Dorflebens verlorengegangen seien. Die Gemeinde könnte durch die Vergabe der gastronomischen Räumlichkeiten im neuen Gemeindezentrum einen wichtigen Schritt gegen diese bedenkliche und bedauernswerte Tendenz setzen und zur Belebung des dörflichen Lebens beitragen. Neben dieser sozialen Komponente sehe ich natürlich auch die materielle, würde doch durch die Einnahmen aus dem Pachtzins bzw. einer neuen Getränkesteuerquelle ein Ertrag von (geschätzt) etwa ÖS 150.000 .- für die Gemeindekasse herausschauen. Hinzu kämen anteilige Kosten an Strom- und Heizungsaufwendungen durch den neuen Wirt bzw. Wirtin. Schließlich glaube ich, dass manche Vereine bei der Veranstaltung von Festen im Kultursaal mit der Zubereitung und Ausgabe von warmen Speisen und Getränken sowie dem Barbetrieb personell überfordert sein könnten. Ein "eingeschossener" Wirt würde zweifellos reibungsloser das leibliche Wohl unserer Festgäste befriedigen können. Bei einer raschen Vergabe könnte der neue Pächter bei der Gestaltung und Planung der gastronomischen Räumlichkeiten (Küche, Schank etc.) noch wertvolle Tips und Informationen geben (spätere räumliche Umbauten sind oft nur unter großem finanziellen Aufwand möglich).
Aus den oben genannten Gründen, v.a. aber, weil mir kein Argument bekannt wäre, dass gegen die Verpachtung dieses kleinen "Gemeindegasthauses" sprechen würde, bitte ich dich, Herr Bürgermeister und den Gemeinderat, diese von vielen SöchauerInnen gehegten Wunsch zu entsprechen. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
Überprüfung der Versicherungsverträge durch staatlich beeideten Versicherungsberater, 31.7.98 Der Gemeinderat beschließt, alle Versicherungsverträge der Gemeinde von einem staatlich beeideten Versicherungsberater überprüfen zu lassen und unter Einbeziehung von Versicherungsmaklern neu auszuschreiben. Die bisherigen Versicherer, Erste Allgemeine und Grazer Wechselseitige, erhalten im Rahmen dieser Neuauschreibung die Möglichkeit, ihre Angebote nachzubessern. Um allen Mitbewerbern eine objektive Chance zu geben, soll allen Anbietern der Versicherungsumfang (also z.B. bei Gebäuden die Bündelversicherung) und die Versicherungssumme bekannt sein. Sollten sich Differenzen von mehr als 5% gegenüber den heimischen Versicherern, Erste Allgemeine und Grazer Wechselseitige, ergeben, vergibt die Gemeinde die Versicherung an den neuen Bestbieter. Zur Erläuterung: Trotz mehrfacher Urgenz meinerseits hat sich die Gemeinde Söchau bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit erklärt, die bestehenden Versicherungsverträge einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung zu unterziehen. Zuletzt hat es Bgm. Tröster kategorisch abgelehnt, mir exemplarisch die Versicherungssumme (also nicht die Jahresprämie) und den Versicherungsumfang von je 2 Objekten der beiden momentanen Hauptversicherer zu nennen. Aus anderen Gemeinden (z.B. Fürstenfeld) ist mir bekannt, dass durch die Neuausschreibung der Versicherungen zwischen 20 und 30 Prozent der Versicherungsprämie eingespart werden konnten (das wären umgelegt auf die Gemeinde Söchau ca. ÖS 24.000.- bis 36.000.-!) Grundsätzlich bin auch ich dafür, dass "einheimische" Versicherer bei der Vergabe bevorzugt behandelt werden sollen. Allerdings sind wir einerseits als Gemeinderat verpflichtet, eine möglichst sparsame Gebarung unserer Finanzen durchzuführen. Andererseits wollen wir alle verhindern, dass in der Söchauer Bevölkerung der Verdacht aufkommen könnte, dass Versicherungen mit einem Naheverhältnis zu Bürgermeister Tröster und GR Jost bevorzugt behandelt würden. Sollte sich nach Überprüfung der bestehenden Verträge herausstellen ( wie du, Herr Bürgermeister, in der GR-Sitzung vom 17. März angedeutet hast), dass die bisherigen Verträge sehr günstige Konditionen aufweisen, wäre dies auch für mich die befriedigendste Lösung. Der Antrag wurde mit 3: 12 Stimmen von ÖVP und 1 SPÖ abgelehnt.
Unterstützung des ESV Söchau für Asphalthallenbau, 2.6.98
Die Gemeinde Söchau unterstützt den ESV Söchau für deren Bau einer überdachten Asphaltanlage mit einem einmaligen Betrag von ÖS 200.000.- . Der Betrag wird nach Vorlage der entsprechenden Material- und/oder Arbeitskosten an den Eisschützenverein Söchau überwiesen.
Zur Erläuterung: Der ESV Söchau trägt sich bereits lange mit dem Gedanken, eine wettergeschützte Asphaltanlage im Bereich des bestehenden Eisteiches zu errichten. Im heurigen Frühjahr konnte die Planungsphase abgeschlossen, eine Kostenschätzung eingehoben und ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden, so dass mit dem Bau besagter Sportstätte in den kommenden Sommerferien begonnen werden soll. Um einen möglichst hohen Anteil an Eigenleistung bewerkstelligen zu können, haben viele Vereinsmitglieder bereits ihre Urlaubsplanung auf die projektierte Bauphase abgestimmt.
Aus folgenden (weiteren) Gründen möge der Gemeinderat obigen Antrag unterstützen:
Der Antrag wurde mit 14:0 Stimmen angenommen.
Förderung wirtschaftlich aktiver Vereine in Söchau, 2.6.98 Antrag zur Förderung wirtschaftlich aktiver Vereine in Söchau Der Gemeinderat beschließt jenen Vereinen, die sich durch aktive wirtschaftliche Tätigkeiten auszeichnen (Grillfeste, diverse Ausschanken, ...) und somit einerseits wesentlich zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben unseres Ortes beitragen, andererseits selbst einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Überleben leisten, eine zusätzliche Vereinsförderung zukommen zu lassen. Über deren Höhe wird jeweils vom Gemeinderat entschieden. Zur Erläuterung: Viele Vereine unseres Kräuterdorfes unternehmen verstärkt Anstrengungen, um durch diverse Veranstaltungen ihre (magere) Vereinskasse aufzufüllen (z.B. Grillabend des Bauernbundes, Zeltfest des ESV Aschbach, Getränke- und Speisenverkauf zu Zellerfest durch Freiwilligen Feuerwehr, dem ESV Söchau, dem MGV usw.). Diese Aktivitäten sind sehr oft die wichtigste Einnahmequelle unserer Vereine. Die Gemeinde Söchau könnte diese Anstrengungen, die mit großem persönlichen, unentgeltlichen Einsatz der Vereinsmitglieder verbunden sind, insofern belohnen, als sie die anfallende Getränkesteuer erläßt. Da die Einhebung dieser Gemeindeabgabe gesetzlich vorgeschrieben ist, schlage ich folgende buchhalterische Lösung vor: Die Getränkesteuer wird ordnungsgemäß eingehoben, aber am Ende des Finanzjahres als zusätzliche Vereinsförderung (wie im Antrag recht allgemein formuliert wurde) wieder ausgeschüttet. Der Antrag wurde nicht auf die Tagesordnung genommen.
Förderung von Touristen, die umweltfreundlich nach Söchau anreisen, 2.6.98 Die Gemeinde Söchau unterstützt den öffentlichen Verkehr, aber besonders unsere Umwelt durch die Begünstigung jener Urlauber, die zu ihrem Aufenthalt in unser Kräuterdorf mit einem öffentlichen Verkehrsmittel anreisen. Die Gemeinde ersetzt diesen Urlauber gegen Vorlage eines gültigen Fahrscheines 10% der Fahrtkosten in Form von Gutscheinen für die Benutzung diverser Söchauer Einrichtungen (wie z.B. unseres Freibades, des Tennisplatzes, der Gastronomiebetriebe o.ä.). Zur Erläuterung: Beispiel: Eine Familie weist Fahrtkosten der ÖBB von ÖS 1600.- nach. Die Gemeinde stellt diesen Urlaubern einen Gutschein über ÖS 160.- aus (entspräche 2 Stunden Tennis, mehreren Badeeintritten oder einem Mittagessen) Neben der Entlastung unserer Umwelt von Autoabgasen würde auch mehr Kaufkraft in unserer Gemeinde bleiben, weil der Gast mangels Mobilität gezwungen wäre, die Infrastruktur Söchaus (im Ort einkaufen, Essen etc.) zu nutzen. (Nachweislich unternehmen Urlauber, die mit dem eigenen PKW anreisen, vermehrt Ausflüge außerhalb des Urlaubsortes). Nicht zu unterschätzen ist vor allem der Werbeeffekt dieser Gutscheinaktion für unsere Gemeinde, steigt doch die Zahl der ökologisch orientierten und sensibilisierten Urlauber kontinuierlich an. Der Antrag wurde nicht auf die Tagesordnung genommen.
Nachverhandlungen mit der Biowärmeliefergemeinschaft über Tarife, 13.1.98 Der Bürgermeister und die Mitglieder des Bau- und Volksschulausschusses (mit Ausnahme jener Gemeinderäte, welche durch ihre Funktionärstätigkeit in der Biowärmeliefergemeinschaft befangen sind) werden beauftragt, Nachverhandlungen bezüglich des Wärmelieferungs- und Bezugsvertrags mit der BWLG zu führen. Als Ziel des neuen Vertages wird die Preisgestaltung vergleichbarer Anlagen mit einem Arbeitspreis von ÖS 0,70.-/kWh bei gleichzeitiger Streichung des Grundpreises angestrebt. Zur Erläuterung: Die Nachverhandlungen erscheinen mir insofern gerechtfertigt, als die Gemeinde Söchau bei Abschluß des Liefervertrages von anderen Berechnungen bzw. unvollständigen Zahlen ausgegangen ist. Dazu verweise ich auf die Argumentation des zuständigen Experten, Hr. Ing. Lammer, welche Du, lieber Franz, bei Deinem Gespräch in Riegersburg in Erfahrung bringen konntest und uns in der GR-Sitzung vom 24.November 1997 unterbreitet hast. Nach den Recherchen der Grünen ist zu diesen Begründungen von Ing. Lammer folgendes zu erwähnen:
. Nicht zum erstenmal argumentieren die Grünen anders: Vergleichbare Anlagen wie in Modriach oder Aibl verrechnen zwar 0,70 - 0,72 ÖS/kWh, verlangen andererseits aber keinen Grundpreis (in Söchau momentan: ÖS 36.000.-/Jahr!) bzw. einen geringeren Meßpreis von 1440.- bzw. 1320.-/Jahr (in Söchau: 3.060.- ). Mit dem Aibler bzw. Modriacher Kostenmodell würden die Heizkosten der Volksschule um rund ÖS 20.000.- (exkl. MwSt) niedriger sein als jetzt . PS: Von den 91 Biomasseanlagen der Steiermark (Stand 1997) sind - auf die Energieabnahme der Volksschule umgerechnet - nur 16 (!) teurer als Söchau, wobei die besagten Anlagen zum Großteil die Kosten für ein neu zu errichtendes Gebäude und/oder ein Fernwärmenetz mitfinanzieren müssen (beides fiel in der Volksschule weg).
"In den damaligen Berechnungskosten sind ÖS 25.000 .- für die 15 jährige AfA (Anm.: Abschreibung für Abnützung) nicht berücksichtigt worden". Laut den mir vorliegenden Unterlagen scheint bei der damaligen Kostenaufstellung ein AfA-Betrag von ÖS 17.850.- auf ! Zudem ist bei den finanziellen Überlegungen der Gemeinde, ob eine Hackschnitzel- oder eine Ölfeuerungsanlage in der Volksschule installiert werden soll, dieser Betrag nicht in den grundsätzlichen Kostenvergleichsvarianten miteingeflossen.
"Die Rauchfangkehrerkosten (ÖS 6.400.- bis 8.000.-) sind ursprünglich nicht berücksichtigt worden". Die BISS meint, dass dies sehr unwahrscheinlich sei, zumal im Finanzierungsentwurf von Ing. Lammer insgesamt ÖS 66.380.- für Betriebskosten angeführt werden. Und außerdem : Was wurde denn überhaupt in den Betriebskosten berücksichtigt, wenn die Strom- und Wasserkosten sowie die Versicherung der Hackschnitzelanlage von der Volksschule (obwohl sie nicht die Besitzerin der Anlage ist) getragen werden ? (Die Grünen kritisierten diese Vertragspunkte öfters im Gemeinderat bzw. der BISS-GURN ).
"Die Wärmelieferung war mit 187.500 kWh um 25.500 kWh höher als geplant, weil es in der letzten Heizperiode einen strengen Winter gab". Dies ist prinzipiell richtig. Doch die darauf zurückzuführenden Mehrkosten betragen nur 25.500 x 0,61 ÖS = 15.555.-. Außerdem meint die BISS , dass eine derartige Zunahme des Arbeitspreises eigentlich durch die wärmetechnischen Sanierungsmaßnahmen der Volksschule (Wärmedämmung, teilweise neue Fenster, Einzelkreisregelung, ...) zumindest aufgefangen hätte werden müssen, ja eher eine Reduktion der Wärmeabnahme zu erwarten gewesen wäre. Wurden dem Gemeinderat bei der Planung fehlerhaften Energieabnahmen vorgelegt ?
"Technische Probleme bei der Anlaufphase verursachten die Mehrkosten". Können die gesamten Mehrkosten auf diese technischen Probleme zurückgeführt werden ? Auch Du hast im Gemeinderat kritisiert, dass die versprochene Heizregelung mit optimalen Energieeinsatz (natürlich für den Abnehmer Gemeinde!) nicht wie gewünscht funktioniert. Vielleicht sollten die Mehrkosten beim Lieferanten der Anlage eingefordert werden.
Dies scheint mir Berechtigung genug, Neuverhandlungen mit der BWLG aufzunehmen, um weitere finanzielle Nachteile für unsere Gemeinde abzuwenden. Der Antrag wurde nicht auf die Tagesordnung genommen.
Geburtenunterstützung durch die Gemeinde, Mehrfachwindelaktion, 13.8.97
Die Gemeinde Söchau ersetzt die bisherige Geburtenunterstützung von ÖS 500.- /Baby durch eine Sachspende (oder Gutschein) in Form von waschbaren Windeln (z.B. "Popolino"). Zusammen mit dem Fürstenfelder Popolino-Geschäft beträgt der Wert des Windelgutscheins 1.500.-
Zur Erläuterung: Die Geburt eines Kindes ist zweifellos für alle Eltern ein höchst erfreuliches Ereignis. Das unsere Gemeinde dem jungen Gemeindebürger bei der Gratulation eine kleine finanzielle Starthilfe gibt, ist eine erfreuliche Aufmerksamkeit. Erfahrungsgemäß allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Im Sinne einer Erziehung zur Müllvermeidung schlägt die BISS vor, das bisherige Geldgeschenk durch ein adäquates Sachgeschenk in Form von waschbaren Windeln zu ersetzen. Die Eltern profitieren doppelt, weil ihnen zudem niedrigere Kosten für die Müllentsorgung (zusätzliche Müllsäcke) entstehen. Dieses Modell wird übrigens bereits von den Abfallwirtschaftsverbänden Graz-Umgebung, Feldbach und Mürztal durchgeführt. In Feldbach machen 12% der Babyhaushalte davon Gebrauch. Der Antrag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen. PS: Die Grünen erhöhten den Windelgutschein um weitere 250.-
Änderung des Steir. Naturschutzgesetzes, 24.7.97
Die Gemeinde Söchau unterstützt die Initiative zur Änderung des Steirischen Naturschutzgesetzes, wonach bei Großprojekten (über 10 ha Fläche bzw. eine Trassenlänge über 10 km) zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muß. Die Gemeinde Söchau bittet den Steiermärkischen Landtag, bei Unterstützung durch weitere Gemeinden dieses Anliegen laut § 46 des Stmk. Volksrechtegesetzes zu behandeln. Zur Erläuterung: Die Bürgermeisterinitiative gegen die 380 KV-Leitung durch die Oststeiermark (mit Sitz im Gemeindeamt Empersdorf) appelliert an die Solidarität andere Gemeinden und schickte diesen Antrag am 11. März 1997 an alle Gemeindeämter, um laut § 46 des Stmk. Volksrechtegesetzes die für die Behandlung im Landtag nötigen 81 Unterstützer zu erhalten. Da sich 93 % der Bevölkerung gegen die 380 KV-Leitung aussprachen und alle Bürgermeister entlang der Trasse in den Widerstand gegen dies Atom-Strom-Autobahn involviert sind, ist es sinnvoll, diesen Antrag zu unterstützen. Möglicherweise könnte auch unsere Gemeinde in Zukunft durch ein wirtschaftliches Großprojekt in seinem Lebensstandard stark beeinträchtigt werden. Beim momentanen Stand der Gesetze wäre dazu keine Umweltverträglichkeitsprüfung, die derartige Monsterprojekte stürzten könnte, nötig. Eine Änderung des steiermärkischen Naturschutzgesetzes wäre demnach dringend notwendig. Der Antrag wurde mit 4 (Grüne, FPÖ, 1 SPÖ, 1 ÖVP) : 9 Stimmen (ÖVP) abgelehnt .
Kanal-bzw. Pflanzenkläranlagen, 24.7.97 Die Gemeinde Söchau wird in den noch nicht kanalisierten Gebieten die Bevölkerung über die Möglichkeiten einer dezentralen Abwasserentsorgung bzw. von Pflanzenkläranlagen mit dem Ziel informieren, dass die Bevölkerung je nach Lage der Liegenschaften Einzel- oder genossenschaftliche Gruppenanlagen errichtet.
Zudem beschließt die Gemeinde, diese Anlagen mit einem Investitionsanteil von 10 % (aber maximal ÖS 10.000.- bei Einzel-, sowie maximal ÖS 50.000.- bei Gruppenanlagen , als Maßstab dienen 40 Einwohnergleichwerte) zu fördern . Zur Erläuterung: Wie in Söchau ist in den meisten Orten der Steiermark eine Kanalisation in den Kernbereichen errichtet worden. Nun geht es um die Entsorgung der Katastralgemeinden und Streusiedlungsbereiche. Die für Ballungsräume konzipierte Kanalisation ist hier nicht geeignet. Sie ist zu teuer (bis zu 300.000.-/Haus), verursacht hohe Folgekosten (Reinigung, Erneuerung, ...) und ökologische Probleme (Drainagewirkung, Klärschlamm). Demgegenüber sind seit Mai 1993 Pflanzenkläranlagen Stand der Technik, arbeiten ohne Energieeinsatz, sind mit Eigenleistung zu errichten und daher besonders günstig. Eine Anlage in Pischelsdorf kostete für 40 Einwohner ÖS 300.000.- bei jährlichen Betriebsgebühren von ÖS 500.-/Hausanschluss !. Hingegen kostet die Erschließung der Söchauer Streulagen durch einen Kanal nach einer Kostenschätzung von DI Boder & Plank 26,75 Millionen Schillinge !! Würde die Gemeinde Söchau den betroffenen 133 Häusern einen oben genannten Zuschuß zu einer - im teuersten Fall : Einzelanlage - von je 10.000.- leisten, entstünden unserem Kassier Belastungen von ÖS 1,33 Millionen (= 5% der Kosten eines Kanalstrangs!). Würde die Gemeinde den betroffenen Häusern die Pflanzenkläranlage sogar gänzlich bezahlen, und würde man dabei die sehr hoch geschätzten Kosten pro Einzelanlage mit ÖS 100.000.- annehmen, ersparte sich unser Kassier noch immer 13,5 Millionen Schilling gegenüber dem herkömmlichen Entsorgungskonzept. Aus diesen ökonomischen, wie auch mir besonders am Herzen liegenden ökologischen Gründen, scheint ein rechtzeitiges Überdenken unseres Entsorgungskonzeptes dringend angebracht. Der Antrag wurde bis zur Besprechung des Themas Kanal sistiert.
Antrag auf Verbot von Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen im Gemeindegebiet der Großgemeinde Söchau, 12.2.97
Der Gemeinderat der Großgemeinde Söchau spricht sich gegen die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen auf seinem Gemeindegebiet aus und fordert die Gesundheitsministerin auf, diesbezügliche Anträge in Zukunft nicht mehr zu genehmigen.
Weiters unterstützt der Gemeinderat das für 7.-14. April geplante Gentechnik - Volksbegehren (Kein Essen aus dem Genlabor! - Keine Freisetzung in Österreich ! - Kein Patent auf Leben!) Zur Erläuterung: Weltweit wurden bereits über 3000 Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden auch in Österreich drei Freisetzungsanträge gestellt. Unter anderem hätte herbizidresistenter Mais in Markt Hartmannsdorf freigesetzt werden sollen. In den vergangenen Monaten wurden von der EU gentechnisch veränderte Soja und Mais für den europäischen Markt zugelassen. Des weiteren werden in Österreich bereits weitere Freisetzungsversuche geplant. Demgegenüber steht eine breite Ablehnung der österreichischen Bevölkerung (80-90%) gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel. Neben den primären ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Natur (Übertragung der eingebrachten Gene auf andere Pflanzen und Organismen, Auftreten von neuen Allergien, Verlust der Artenvielfalt durch Verdrängungsmechanismen) sind negative sozio-ökonomische Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu befürchten. Eine Fortschreibung der industrialisierten Landwirtschaft (einschließlich der Tendenz zur Patentierung von Saatgut) wird die Bäuerinnen und Bauern in eine verstärkte Abhängigkeit von Konzernen treiben. Zudem wird der eingeschlagene österreichische Weg einer ökologischen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Frage gestellt. Der Antrag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.
Beitritt der Gemeinde Söchau zum Klimabündnis, 17.12.96
"Die Gemeinde Söchau tritt dem Klimabündnis bei und verpflichtet sich, dessen Ziele umzusetzen. Die Ziele des Klimabündnisses lauten: Die unter Punkt 5 genannte Öffentlichkeitsarbeit müßte von einer Person koordiniert werden. Ich schlage hierfür die Obfrau des Umweltausschusses , GR Emmy Schrott , vor. Zur Erläuterung: Der Treibhauseffekt ist die Hauptursache für die bereits merkbare Klimaveränderung. Die verstärkte Anreicherung von Spurenelementen, v.a. CO2 in der Atmosphäre hat v.a. 2 Ursachen: Die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energiegewinnung in der industrialisierten Welt und die Zerstörung der tropischen Regenwälder in den Entwicklungsländern. Aufgrund dieser globalen Zusammenhänge entstand das Klimabündnis zwischen europäischen Städten, Gemeinden und Ländern und der COICA (Zusammenschluß indianischer Organisationen im Amazonas). Das Interesse der Gemeinden, dem Klimabündnis beizutreten, steigt ständig. Besonders die Steiermark weist Vorbildfunktion auf. In unserem Bundesland wurde bereits Anfang der 90er Jahre vom damaligen Umweltlandesrat Schaller ein Beitritt forciert. Im Bezirk Fürstenfeld ist allerdings erst die Stadt Fürstenfeld Mitglied des Klimabündnisses. Der Antrag wurde ursprünglich sistiert und schließlich abgelehnt .
Förderung von privaten Hackschnitzelanlagen, 17.12.96
"Die Gemeinde Söchau unterstützt rückwirkend mit 1.1. 1993 die Errichtung von Hackschnitzelheizungen für private Betreiber mit einem einmaligen Betrag von ÖS 10.000.- . Diese Zuwendung wird sowohl bei Neubauten als auch bei nachträglicher Installation in bestehende (Alt-)Bauten gegen Vorlage von Materialrechnungen oder einer Firmenbestätigung gewährt." Zur Erläuterung: Nach der bereits erfolgten Errichtung einer Hackschnitzelanlage in die Volksschule Söchau möge der Gemeinderat beschließen, daß auch private Betreiber dieser umweltfreundlichen Energieform, die zusätzlich unseren einheimischen Bauern eine wichtige Erwerbsquelle bringen kann, eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde erhalten. Nach meinem momentanen Kenntnisstand gibt es derzeit 2-3 Bewerber. In diesem Zusammenhang bitte ich den Gemeindevorstand dringend, einen Sockelbetrag von ÖS 50.000.- für den Budgetposten 5.2."Umweltschutz" im Voranschlag 1997 zu berücksichtigen. Der Antrag wurde mit 2 (Grüne, FPÖ) : 13 Stimmen (ÖVP, SPÖ) abgelehnt und inhaltlich praktisch ident 2 Jahre später auf Antrag der ÖVP einstimmig angenommen
Erhöhung der Solarförderung, 28.9.95
Die Gemeinde Söchau beschließt, die bestehende Solarförderung von derzeit 300.- auf 500.- pro m² Kollektorfläche zu erhöhen. Vakuumkollektoren, die einen geringeren Flächenbedarf bei höherer Leistung und höheren Kosten aufweisen, werden entsprechend höher gefördert
Der Antrag wurde nicht angenommen; allerdings wurde beschlossen, dass es keine Förder-Obergrenze von 10 m² Kollektorfläche geben wird. 1999 wurde einstimmig beschlossen, dass Vakuumkollektoren mit 600.-/m² gefördert werden.
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Die Grünen haben seit der Gemeinderatswahl von 1995 folgende Anträge im Gemeinderat eingebracht (Auflistung in gestürzter chronologischer Reihenfolge).
Leider wurden die meisten dieser Anregungen v.a. von der Bürgermeisterpartei ÖVP nicht angenommen.
Klimabündnis, September 2004
Naturstrom, Juni 2003
Hochwasserhilfe, August 2002
Mobilfunk-Masten: Einschränkungen,
August 2001
Fahrtkostenunterstützung für Studenten, Jänner 2001
BürgerInnenfragestunde ,
Mai 2000
Förderung von Wärmedämmschutzmaßnahmen im Zuge der
Fassadenrenovierung, Jänner 2000
Versicherung, Gemeindezentrum, 20. 9.99
Färbelungsaktion, 20. 9. 99
Förderung für Privatfremdenzimmer-Errichtung, 23.3.99
Ausschreibung für die Verpachtung der gastronomischen
Räumlichkeiten im neuen Gemeindezentrum, 23.3.99
Überprüfung der Versicherungsverträge durch staatlich
beeideten Versicherungsberater, 31.7.98
Unterstützung des ESV Söchau für Asphalthallenbau, 2.6.98
Förderung wirtschaftlich aktiver Vereine in Söchau, 19.5.98
Förderung von Touristen, die umweltfreundlich nach Söchau anreisen,
13.5.98
Nachverhandlungen mit der Biowärmeliefergemeinschaft über
Tarife, 13.1.98
Geburtenunterstützung durch die Gemeinde, Mehrfachwindelaktion,
13.8.97
Änderung des Steir. Naturschutzgesetzes, 24.7.97
Kanal-bzw. Pflanzenkläranlagen, 24.7.97
Antrag auf Verbot von Freisetzung gentechnisch veränderter
Organismen im Gemeindegebiet der Großgemeinde Söchau, 12.2.97
Beitritt der Gemeinde Söchau zum Klimabündnis, 17.12.96
Förderung von privaten Hackschnitzelanlagen, 17.12.96
Erhöhung der Solarförderung, 28.9.95
Die Ziele des Klimabündnisses lauten:
1) Reduktion der Treibhausgase (v.a. von
CO2) bis zum Jahr 2010 um 50 %
2) Verzicht auf die Verwendung von Tropenholz (in öffentlichen Bauten)
3) Verzicht auf FCKW
4) Unterstützung der indianischen Partner in Amazonien bei ihrem Bemühen,
ihre traditionelle Lebensweise zu erhalten und ihre Rechte zu stärken sowie
den Regenwald zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften.
5) Beteiligung an regionaler und österreichweiter Klimabündniskooperation
(Arbeitskreise, Berichte, Vorträge, lokale Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme
an KB-Treffen)
6) Die finanzielle Unterstützung beträgt 0,16 € /Gemeindeinwohner/Jahr
Zur Erläuterung:
Der Treibhauseffekt ist die Hauptursache für die bereits merkbare Klimaveränderung. Die verstärkte Anreicherung von Spurenelementen, v.a. CO2 in der Atmosphäre hat v.a. 2 Ursachen: Die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energiegewinnung in der industrialisierten Welt und die Zerstörung der tropischen Regenwälder in den Entwicklungsländern.
Aufgrund dieser globalen Zusammenhänge entstand das Klimabündnis zwischen europäischen Städten, Gemeinden und Ländern und der COICA (Zusammenschluss indianischer Organisationen im Amazonas).
Das Interesse der Gemeinden, dem Klimabündnis beizutreten, steigt ständig. Besonders die Steiermark weist Vorbildfunktion auf. In unserem Bundesland wurde bereits Anfang der 90er Jahre vom damaligen Umweltlandesrat Schaller ein Beitritt forciert.
Ich bitte deshalb den Gemeinderat um Zustimmung zum obigen Antrag, zumal die Gemeinde Söchau durch die Beheizung der Volksschule durch umweltfreundliche Hackschnitzel sowie der Stromversorgung mit Naturstrom bereits einen erster Schritt in diese Richtung gesetzt hat.
Teilweiser Umstieg der Gemeinde Söchau auf Naturstrom
Die
Gemeinde Söchau vergibt nach Ablauf des Zweijahres-Vertrages mit den
Feistritztaler Elektrizitätswerken im September 2003 folgende Anlagen an
die Alpen Adria Energy AG, 9640 Kötschach-Mauthen 66, zu den in der
Kostenberechnung auf Vergleichsbasis des Jahres 2002 dem Gemeindevorstand
am 3. April 2003 vorgelegten Bedingungen:
* Kulturhalle Diese 4 Positionen umfassen ca. 50 Prozent der reinen Stromkosten (ohne Netzgebühren) der Gemeinde Söchau und brächten – basierend auf die vom Gemeinderat gewünschten Vergleichsdaten des Jahres 2002 - eine Ersparnis von Euro 1415,53. |
Erläuterung:
1) Die AAE liefert und handelt ausschließlich mit 100% Naturstrom und ist somit neben der „Ökostrom AG“ das einzige österreichische Energieunternehmen, das die strengsten Kriterien des Umweltministeriums erfüllt. Anbieter, die diese Auflagen nicht erfüllen, handeln mit Atomstrom oder Strom aus fossilen Energieträgern, die den Treibhauseffekt verstärken.
2) Zahlreiche GemeindebürgerInnen und Gemeinderäte haben sich nicht nur vor Jahrzehnten gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf ausgesprochen, sondern ihre Sorge um eine atomfreie Zukunft auch im Volksbegehren gegen das tschechische AKW Temelin bekundet. Letzteres war leider ohne Erfolg. Jetzt könnte die Gemeinde Söchau durch einen teilweisen Umstieg auf einen reinen Naturstromanbieter ein aktives Zeichen gegen diese gefährlichste Technik der Energieerzeugung setzen.
3) Sowohl das Image des gesunden und naturnahen Kräuterdorfes als auch unsere Bemühungen, im Rahmen der Agenda 21 unsere Politik der Nachhaltigkeit unter Beweis zu stellen, würden durch diesen Beschluss an Glaubwürdigkeit gewinnen! Daraus folgernd könnte
4) die Gemeinde Kräuterdorf Söchau mit dem Naturstromzertifikat werben bzw. das entsprechende Logo werbewirksam auf allen Drucksachen der Gemeinde verwenden
5) Nachdem die Gemeinde Kräuterdorf Söchau die erste österreichische Gemeinde (außer Kötschach-Mauthen) wäre, die sich (teilweise) mit Ökostrom von einem nichtlokalen Stromanbieter versorgt, würde es durch das entsprechende mediale Echo einen gewaltigen Werbeeffekt für unser Kräuterdorf bedeuten (Fremdenverkehr, Bauplätze, ...)
6) Der Umstieg auf die AAE würde auch ein beträchtlichen Einsparungspotential für die Gemeindekasse bringen. Auf Basis des Vergleichsjahres 2002 würde die Gemeinde Kräuterdorf Söchau beim Umstieg der oben genannten vier Positionen pro Jahr rund 1.415 Euro (rund ÖS 19.500.-) einsparen. Diese Einsparungen würden beim völligen Umstieg auf die AAE sogar bei € 1572,60 (rund ÖS 21.600.-) liegen. Im Optimalfall, nur die jeweils besten Optionen von AAE und Feistritztaler zu wählen, betrüge der jährliche Einsparungseffekt sogar rund 2000 Euro (ÖS 27.500.-).
7) Der Gemeinde entstünden durch den (teilweisen) Umstieg keine Komplikationen, die Abrechnung erfolgt in üblicher Form
8) Der von der AAE gelieferte Strom wird ausschließlich in Österreich erzeugt, womit die Wertschöpfung zu 100% in unserem Land bleibt. Mitbewerber müssen v.a. im Winter teilweise beträchtliche Mengen an (Atom-)Strom aus dem Ausland importieren.
9) schließlich bietet die AAE zusätzliche Begünstigungen wie ermäßigten Eintritt in die Wasser- und Energiewelt Hydro-Solar für alle Gemeindebürger (!) an. Ein schon lang anstehender „Betriebs-Ausflug“ der Gemeinderäte zu dieser mit entsprechenden Rahmenprogramm könnte von mir persönlich organisiert werden.
10) Durch die Tatsache, dass von den 20 verschiedenen Einzel-Verträgen der Gemeinde nur 4 Positionen, die aber einen großen Einsparungseffekt bringen, gekündigt werden, bleiben auch unser lokaler Versorger, die Feistritzthaler E-Werke, im Geschäft. Nachdem an diese weiterhin die Netzkosten, welche etwa 3 Viertel der Bruttostromkosten ausmachen, zu bezahlen sind und weiters etwa die Hälfte der Stromverbrauchskosten (siehe Grafik unten), bleiben noch immer ca. 87 % der von der Gemeinde abzuführenden Energiekosten bei den Feistritzthalern.
Den möglichen Gegenargumenten kann entgegnet werden, dass die Gemeinde Söchau schon mehrmals in ihren Entscheidungen die lokalen Mitbewerber aus Kostengründen übergehen musste (Kulturhalle, Dorfplatzgestaltung, Installationsarbeiten der Notwasserversorgung, Kredite und Darlehen ...). Außerdem bezieht sich der Wechsel ausschließlich auf etwa die Hälfte der reinen Stromlieferung, während die Netzkosten, die immerhin rund 70-75 Prozent der Bruttostromkosten ausmachen, weiterhin an die Feistritztaler E-Werke abgeliefert werden müssten.
Außerdem ist nicht zu erwarten, dass durch den teilweisen Ausstieg der Gemeinde Söchau als Kunde der Feistritztaler dieses Unternehmen zusammenbrechen würde und (Söchauer) Arbeiter kündigen müsste.
Der Antrag wurde mit 5:6 Stimmen abgelehnt
Pro: Kassier Kern, Kronabether, Thier (SPÖ), GR
Schmidt (fraktionslos), Fink (Grüne).
Contra: Vize Schrott, Habersak, Jost, Lebitsch,
Pitter (alle ÖVP), Riegler (ehemals FPÖ, jetzt ÖVP)
Wegen Befangenheit (Mitglied des Vorstandes der Feistritzthaler) stimmten Bgm.
Tröster und GR Tauchmann nicht mit.
Ein abgeschwächter Antrag von Vize Schrott, der nur die Versorgung des Komplexes "Volksschule" mit Naturstrom vorsah, wurde mit 6:5 Stimmen angenommen.
Hochwasserhilfe
Die Gemeinde Kräuterdorf Söchau ist tief
betroffen von der Unwetterkatastrophe in Salzburg, Oberösterreich und
Niederösterreich . |
Erläuterung:
Während bei uns die Regenfälle der letzten Tage durch die dringend notwendige
Stabilisierung des Grundwasserspiegels eher erfreut zur Kenntnis genommen worden
sind, haben die Hochwässer im Alpenvorland, Mühl- und Waldviertel zahlreiche
österreichische Familien die Existenz geraubt bzw. sie an den Rand der
wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit gebracht.
Obwohl der Betrag von 1.500 Euro (entspricht 0,1 % des
Gemeindebudgets) im Vergleich zu den Milliardenschäden eher bescheiden
erscheint, ist es ein Zeichen der Solidarität, den unser Kräuterdorf mit
dieser Spende setzen kann.
Der Bürgermeister werde gebeten, bei der nächsten Bürgermeisterkonferenz
auf die anderen Gemeinden des Bezirks einzuwirken, um ähnliche Schritte zu
setzen.
Bürgermeister Tröster erklärte, dass eine Hilfe für die Unwetterbetroffenen bei der kürzlich stattgefundenen Bürgermeisterkonferenz besprochen worden sei. Die Gemeinden des Bezirks beschlossen, pro Einwohner 2 Euro zu spenden, d.h. die Gemeinde Söchau verpflichtet sich, 1477 x 2 Euro = 2.954 Euro beizusteuern.
Auf Grund der geänderten Situation zog GR Fink seinen Antrag zurück.
Mobilfunk-Masten: Informationspflicht der Anrainer, Bewilligungsverfahren
Durch die Vergabe der UMTS - Lizenzen an die Mobilfunkgesellschaften ist in den nächsten Jahren zu erwarten, dass das Mobilfunknetz der vier österreichischen Handynetzbetreiber auf das drei bis vierfache verdichtet werden muss. Dies wird zu einer Vermehrung der Handymasten in unserem Gemeindegebiet führen.
Da nach Stellungnahme der österreichischen Umweltanwälte langfristige, gesundheitsschädliche Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung auf Anrainer nicht ausgeschlossen werden können , droht hier neben der „optischen Umweltverschmutzung“ eine mögliche neue Gefahr für die Gesundheit unserer GemeindebürgerInnen zu erwachsen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Versicherungen nicht bereit sind, den Anlagebetreibern für derartige, allfällige Schäden Versicherungsschutz zu gewähren.
Die Sinne des
BVG von 1986 über Gesundheitsrisiken stellen die Grünen deshalb folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat ersucht/beauftragt den Bürgermeister als Bau- und Gesundheitsbehörde erster Instanz Ä die betroffene Bevölkerung (Anrainer) im Umkreis von 200 m nach bekannt werden eines Errichtungswunsches bzw. nach dem Eintreffen einer Anzeige zur Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation unverzüglich zu informieren Ä derartige Bauvorhaben in strenger Handhabung nach dem Stmk. Baugesetz 1995, § 33, Abs.4, Ziffer 3 zu beurteilen und alle Ansuchen einem Bewilligungsverfahren zu unterziehen, sollten Interessen unserer GemeindebürgerInnen betroffen sein. Ä
alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um
derartige Sendeanlagen in Wohngebieten zu verhindern.
Dies gilt insbesondere für Sendeanlagen, deren Strahlungsleistung den von
namhaften internationalen Fachleuten empfohlenen Immissionsvorsorgewert
von 1mW/m² in Summe übersteigt (Salzburger Vorsorgewert). Ä Die aktuellen Sendeleistungen der Anlagen sind jährlich zu erheben und der Gemeinde zu melden. Ä Zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit wird für die Summe der niederfrequent-pulsmodulierten hochfrequenten Immissionen von Mobilfunksendeanlagen, wie z.B. GSM-Basis-Stationen, ein vorläufiger Beurteilungswert von maximal 1 mW/m² (0,1 µW/cm²) empfohlen. (momentan erreichen Anlagen Werte bis zu 25.000 mW/m² (Salzburg, Mirabellplatz) |
Diese Schutzmaßnahmen scheinen mir insofern besonders wichtig, weil derzeitig aufliegende Gesetzesanträge zur Sicherstellung der Anrainerrechte sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene einer Erledigung harren und demnach die Gemeinde alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen muss.
Andererseits sind die Mobilfunkbetreiber bereits des Öfteren von ihrem ursprünglichen Standortwunsch abgewichen, wenn Widerstände aus der Bevölkerung zu erwarten waren. In diesem Sinne würde eine kritische und besorgte Grundhaltung der Gemeinde einer Risikominimierung jedenfalls förderlich sein.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen
Fahrtkostenunterstützung für Studenten, Jänner 2001
In Anlehnung an die Unterstützung
der Söchauer SchülerInnen bei Schulveranstaltungen wie Schikursen oder
Projektwochen, beantragen die Grünen Söchau folgende finanzielle Beihilfe für
Studenten und Studentinnen aus unserer Großgemeinde:
Der Gemeinderat der Gemeinde Söchau beschließt mit sofortiger Wirkung
, allen Söchauer Studenten und Studentinnen eine jährliche finanzielle
Unterstützung von ATS 1000.- (ab 2002 : 75 €) zu gewähren.
Die Unterstützung halbiert sich nach Überschreitung der durchschnittlichen
Studiendauer von 12 Semestern auf die Hälfte.
Diese Förderung wird nur ausgezahlt, wenn der/die Antragsteller/-in den
ordentlichen Wohnsitz in der Gemeinde Söchau hat.
Zur Erläuterung:
1) Durch die Budgetsanierungsmaßnahmen wurde ein Studiengeld von 5.0000.- pro Semester eingeführt. Dies belastet nicht nur die Eltern der Studierenden, sondern auch die Studenten selbst, die sich zum Großteil ihre Ausbildung selbst finanzieren müssen. Die Gemeinde Söchau könnte mit dem von mir vorgeschlagenen Zuschuss diese schwierige Situation ein wenig mildern.
2) Die am 15. Mai 2001 stattfindende Volkszählung entscheidet über den Finanzausgleich der nächsten 10 Jahre. Nachdem jeder zusätzliche (oder verlorene) Gemeindebürger ca. ATS 6.000.- einbringt (oder Verlust bedeutet), erscheint es mir wichtig, diese Bevölkerungsgruppe in der Gemeinde zu halten. Die Universitätsstädte wie Wien oder Graz werben bereits offensiv für eine Anmeldung in deren Gemeinden (Graz lockt mit günstigen Dauerparkplätzen, verbilligten Eintritten oder Ersatzkarenzgeld).
Schon aus dem Grund, um finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden, v.a. aber, um unsere hochqualifizierten Arbeitskräfte in Zukunft in Söchau halten zu können, erscheint es mir wichtig, diese bescheidene Unterstützung für die StudentInnen ab sofort zu gewähren.
Der
Antrag wurde mit 4 (Grüne, SPÖ,
GR Schrott) : 9 Stimmen (7 ÖVP und beide FPÖ)
abgelehnt.
Antrag:
BürgerInnenfragestunde
Der
Gemeinderat beschließt als ein direktes Mittel der Bürgermitsprache ab
sofort:
Die
GemeindebürgerInnen der Großgemeinde Söchau haben in Anlehnung an die
Fragestunde für Gemeinderäte das Recht, zu Beginn jeder Gemeinderatssitzung
an den Gemeinderat maximal zwei Fragen zu stellen. Diese Bürgerfragestunde
ist mit 20 Minuten pro Sitzung limitiert, in gesonderten Fällen kann der
Gemeinderat einer Verlängerung dieses Zeitraums zustimmen.
Dieser
Gemeinderatsbeschluss bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
Die
im Winter d.J. stattgefundenen Bürgerversammlungen in den diversen
Katastralgemeinden hat gezeigt, das die Gemeindebürgerinnen und –bürger
reges Interesse an der Gemeindepolitik zeigen.
Es
wäre schlussfolgernd nur logisch, unseren GemeindebewohnerInnen zu jeder
Gemeinderatssitzung das Recht zuzugestehen, dringende und wichtige Fragen an
ihre politischen Vertreter stellen zu dürfen.
Meines Wissens würde die Gemeinde Söchau in dieser Frage der direkten Demokratie in der Steiermark eine Vorreiterrolle übernehmen.
Der
Antrag wurde mit 5 (Grüne, SPÖ,
GR Schrott) : 10 Stimmen (8 ÖVP und beide FPÖ)
abgelehnt.
Förderung von Wärmedämmschutzmaßnahmen im Zuge der Fassadenrenovierung, Jänner 2000
In Ergänzung zum GR-Beschluss vom 30.9.1999, Punkt 5: Färbelungsaktion,
"Die Färbelungsaktion wird laut Richtlinien des Landes Steiermark für den Zeitraum ab 1.1.1999 rückwirkend bis 31.12.2002 durchgeführt. Von der Gemeinde Söchau wird zusätzlich eine Förderung von 10% lt. Förderungsrichtlinien des Landes bis zu einer Höchstforderung von S 5.000.- pro Haus gewährt und auf Grund eines Nachweises der bezahlten Förderung des Landes ausbezahlt"
beschließt die Gemeinde Söchau folgende Zusatzbestimmung:
Werden mit dieser Fassadenrenovierung Wärmedämmschutzmaßnahmen durchgeführt, erhöht sich die Gemeindeförderung auf 20% (max. 10.000 pro Haus), handelt es sich bei den verwendeten Isoliermaterialien um biologische Stoffe (z.B. Kork) erhöht sich der Fördersatz auf 30 % (max. 15.000.-).
Die Gemeinde Söchau könnte neben der großzügigen Förderung von modernen Holzheizungen einen weiteren, vielleicht sogar noch wichtigeren Beitrag zur Reduktion des CO2 - Ausstosses leisten, indem Anreize zum Energiesparen gesetzt werden.
Es ist uns allen bekannt, dass der Energieverbrauch durch schlechte (Außenmauer)Isolierung unnötig in die Höhe getrieben wird. Dies belastet nicht nur die Brieftasche, sondern auch unsere Umwelt.
Um so wichtiger ist es, alle Maßnahmen zu fördern, die helfen, derartig unnötige Energieverluste zu minimieren. Eine sachgemäße Wärmedämmung unserer Häuser ist sicherlich ein wesentlicher Faktor in diesem Bereich.
Es erscheint mir deshalb besonders wichtig, das die Gemeinde Söchau in dieser Richtung aktiv wird.
Der Antrag wurde mit 2:12 Stimmen abgelehnt. Neben GR Fink stimmte nur GR Kern (SPÖ) für diesen Antrag
Versicherung, Gemeindezentrum, 20. 9.99
Der Gemeinderat beschließt, die Versicherung(en) für das neue Gemeinde- und Kulturzentrum öffentlich auszuschreiben. Zur Ermittlung des günstigsten Angebots werden neben den gemeindeansässigen Versicherungsvertretern noch drei Versicherungsmakler zur Anbotlegung eingeladen.
Zur Erläuterung:
Bei dem neu fertig gestellten Objekt "Kultur- und Gemeindezentrum Söchau" könnte der Gemeinderat dem Beispiel zahlreicher steirischer Gemeinden folgen und zugunsten des Gemeindebudgets durch freien Wettbewerb der diversen Versicherungen das günstigste Versicherungsanbot eruieren.
Erfahrungsgemäß variieren die Jahresprämien bei einer derartigen Gebäudegröße oft im Bereich von einigen tausenden Schillingen pro Jahr.
Überlegenswert wäre, den Wettbewerbern die Versicherungssumme und den Versicherungsumfang vorzugeben, um dem Gemeinderat eine objektive und vergleichbare Entscheidungsgrundlage zu unterbreiten.
Eine Vergabe ohne Wettbewerb könnte nicht nur nachteilige Folgen für die Gemeindefinanzen bringen, sondern würde auch die bei der Bevölkerung bestehende "schiefe Optik" bezüglich der gegenwärtigen Vergabepraxis an von der Gemeinde präferierte Versicherungen verstärken.
Gleichzeitig hoffe ich, dass ein in unserer Großgemeinde beheimateter Versicherungsvertreter die günstigste Jahresprämie anbieten und zum Zuge kommen wird.
Betrifft: Färbelungsaktion, 20. 9. 99
Die Gemeinde Söchau unterstützt die Färbelung von Häusern in unserem Gemeindegebiet mit 10%, wobei vom Förderungswerber dieselben Bedingungen (Färbelungsplan, ... ), wie sie in der Landesförderung vorgegeben sind, zu erfüllen sind. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 7.000.-
Zur Erläuterung:
In der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai wurde der unter Punkt 5, Allfälliges, besprochene und in weiterer Folge von GR Schmidt und mir vorgeschlagene Unterstützung dieser Aktion durch die Gemeinde nicht weiter verfolgt.
Im Sinne einer Verschönerung unseres Ortsbildes und der Ankurbelung der regionalen Wirtschaft bitte ich , diesen Punkt erneut zu diskutieren und zu beschließen.
Der mündlich eingebrachte Antrag wurde mit einer Obergrenze von 5000.- beschlossen
Förderung für Privatfremdenzimmer-Errichtung, 23.3.99
In Anlehnung an die bestehende Landesförderung unterstützt die Gemeinde Söchau die Errichtung von Fremdenzimmer auch dann, wenn die Bedingungen
mindestens 12 Betten und
drei Förderungswerber
nicht erfüllt werden.
Die bestehende Förderung sieht eine Unterstützung von ÖS 7.500.- (Gemeinde : 2.500.-, Land: 5.000.-) vor.
Kann aus den beiden oben genannten Gründen die Landesförderung nicht beansprucht werden, unterstützt die Gemeinde Söchau den Bauwerber durch den Gemeinderatsbeschluss vom 23.3.199 mit 7.500.-/Bett.
Im übrigen gelten für den infrastrukturellen Bereich (Mindestgröße, Nasszelle sowie Frühstücksraum etc.) bzw. dieselben Anforderungen wie bei der bestehenden Landesförderung.
Zur Erläuterung:
Das bestehende Landesgesetz, an dem sich die Gemeinde Söchau mit ihren Förderungen orientiert, scheint mir auf große Tourismusregionen wie Graz oder Schladming orientiert zu sein.
In eher kleinen Fremdenverkehrsgebieten wie Söchau ist die Verknüpfung der Beihilfe mit drei verschiedenen Förderwerbern und einer Mindestzahl von 12 Betten schwer anwendbar, ja meiner Meinung nach sogar fast unmöglich und sehr hinderlich.
Engagierten Einzelkämpfern wird dadurch jede Möglichkeit, ihre großen finanziellen Aufwendungen (Um- oder Ausbau von Fremdenzimmern) zur Bereicherung des Söchauer Fremdenverkehrsangebotes wenigstens in geringem Maße durch die Gemeinde (bzw. Land Steiermark) ersetzt zu bekommen, genommen.
Meiner Meinung nach würde die Gemeinde Söchau ein deutliches Zeichen für die Privatzimmervermietung, die in zunehmenden Maße von unseren Gästen nachgefragt wird, setzen.
Der Antrag wurde nur von der SPÖ mitunterstützt, die ÖVP lehnte ab.
Ausschreibung für die Verpachtung der gastronomischen Räumlichkeiten im neuen Gemeindezentrum,
23.3.99
Die Gemeinde Söchau beschließt, für das neue Kulturzentrum die gastronomischen Räumlichkeiten an einen Pächter öffentlich auszuschreiben.
Der Prüfungsausschuss und der Gemeindevorstand werden beauftragt, entsprechende Ausschreibungsrichtlinien über Pachthöhe, Pachtdauer usw. festzusetzen.
Zur Erläuterung:
Immer wieder wird in unserer Großgemeinde geklagt, dass durch das sogenannte "Wirtshaussterben" der letzten Jahre wesentliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Faktoren unseres Dorflebens verlorengegangen seien.
Die Gemeinde könnte durch die Vergabe der gastronomischen Räumlichkeiten im neuen Gemeindezentrum einen wichtigen Schritt gegen diese bedenkliche und bedauernswerte Tendenz setzen und zur Belebung des dörflichen Lebens beitragen.
Neben dieser sozialen Komponente sehe ich natürlich auch die materielle, würde doch durch die Einnahmen aus dem Pachtzins bzw. einer neuen Getränkesteuerquelle ein Ertrag von (geschätzt) etwa ÖS 150.000 .- für die Gemeindekasse herausschauen. Hinzu kämen anteilige Kosten an Strom- und Heizungsaufwendungen durch den neuen Wirt bzw. Wirtin.
Schließlich glaube ich, dass manche Vereine bei der Veranstaltung von Festen im Kultursaal mit der Zubereitung und Ausgabe von warmen Speisen und Getränken sowie dem Barbetrieb personell überfordert sein könnten. Ein "eingeschossener" Wirt würde zweifellos reibungsloser das leibliche Wohl unserer Festgäste befriedigen können.
Bei einer raschen Vergabe könnte der neue Pächter bei der Gestaltung und Planung der gastronomischen Räumlichkeiten (Küche, Schank etc.) noch wertvolle Tips und Informationen geben (spätere räumliche Umbauten sind oft nur unter großem finanziellen Aufwand möglich).
Aus den oben genannten Gründen, v.a. aber, weil mir kein Argument bekannt wäre, dass gegen die Verpachtung dieses kleinen "Gemeindegasthauses" sprechen würde, bitte ich dich, Herr Bürgermeister und den Gemeinderat, diese von vielen SöchauerInnen gehegten Wunsch zu entsprechen.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
Überprüfung der Versicherungsverträge durch staatlich beeideten Versicherungsberater, 31.7.98
Der Gemeinderat beschließt, alle Versicherungsverträge der Gemeinde von einem staatlich beeideten Versicherungsberater überprüfen zu lassen und unter Einbeziehung von Versicherungsmaklern neu auszuschreiben. Die bisherigen Versicherer, Erste Allgemeine und Grazer Wechselseitige, erhalten im Rahmen dieser Neuauschreibung die Möglichkeit, ihre Angebote nachzubessern.
Um allen Mitbewerbern eine objektive Chance zu geben, soll allen Anbietern der Versicherungsumfang (also z.B. bei Gebäuden die Bündelversicherung) und die Versicherungssumme bekannt sein.
Sollten sich Differenzen von mehr als 5% gegenüber den heimischen Versicherern, Erste Allgemeine und Grazer Wechselseitige, ergeben, vergibt die Gemeinde die Versicherung an den neuen Bestbieter.
Zur Erläuterung:
Trotz mehrfacher Urgenz meinerseits hat sich die Gemeinde Söchau bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit erklärt, die bestehenden Versicherungsverträge einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung zu unterziehen. Zuletzt hat es Bgm. Tröster kategorisch abgelehnt, mir exemplarisch die Versicherungssumme (also nicht die Jahresprämie) und den Versicherungsumfang von je 2 Objekten der beiden momentanen Hauptversicherer zu nennen.
Aus anderen Gemeinden (z.B. Fürstenfeld) ist mir bekannt, dass durch die Neuausschreibung der Versicherungen zwischen 20 und 30 Prozent der Versicherungsprämie eingespart werden konnten (das wären umgelegt auf die Gemeinde Söchau ca. ÖS 24.000.- bis 36.000.-!)
Grundsätzlich bin auch ich dafür, dass "einheimische" Versicherer bei der Vergabe bevorzugt behandelt werden sollen. Allerdings sind wir einerseits als Gemeinderat verpflichtet, eine möglichst sparsame Gebarung unserer Finanzen durchzuführen. Andererseits wollen wir alle verhindern, dass in der Söchauer Bevölkerung der Verdacht aufkommen könnte, dass Versicherungen mit einem Naheverhältnis zu Bürgermeister Tröster und GR Jost bevorzugt behandelt würden.
Sollte sich nach Überprüfung der bestehenden Verträge herausstellen ( wie du, Herr Bürgermeister, in der GR-Sitzung vom 17. März angedeutet hast), dass die bisherigen Verträge sehr günstige Konditionen aufweisen, wäre dies auch für mich die befriedigendste Lösung.
Der Antrag wurde mit 3: 12 Stimmen von ÖVP und 1 SPÖ abgelehnt.
Unterstützung des ESV Söchau für Asphalthallenbau, 2.6.98
Die Gemeinde Söchau unterstützt den ESV Söchau für deren Bau einer überdachten Asphaltanlage mit einem einmaligen Betrag von ÖS 200.000.- . Der Betrag wird nach Vorlage der entsprechenden Material- und/oder Arbeitskosten an den Eisschützenverein Söchau überwiesen.
Zur Erläuterung:
Der ESV Söchau trägt sich bereits lange mit dem Gedanken, eine wettergeschützte Asphaltanlage im Bereich des bestehenden Eisteiches zu errichten. Im heurigen Frühjahr konnte die Planungsphase abgeschlossen, eine Kostenschätzung eingehoben und ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden, so dass mit dem Bau besagter Sportstätte in den kommenden Sommerferien begonnen werden soll. Um einen möglichst hohen Anteil an Eigenleistung bewerkstelligen zu können, haben viele Vereinsmitglieder bereits ihre Urlaubsplanung auf die projektierte Bauphase abgestimmt.
Aus folgenden (weiteren) Gründen möge der Gemeinderat obigen Antrag unterstützen:
Der ESV Söchau ist einer der aktivsten Vereine der Gemeinde (mehrere Turniere, Grillabend, Zellerfest usw.) und versucht dadurch, finanziell eine möglichst hohe Eigenfinanzierung zu erreichen
Der ESV Söchau ermöglicht durch großen Arbeitseinsatz seiner Mitglieder unseren GemeindebürgerInnen, v.a. unseren Kindern, ein unentgeltliches Eislaufen. (Andere Gemeinden müssen für selbiges Angebot zehntausende Schillinge aufwenden)
Der ESV Söchau hat durch seine sportlichen Erfolge (Diverse Kampfmannschaften erreichten die steirische Landesliga) bzw. dem Beschicken zahlreicher Turniere sowohl in der Winter- als auch in der Sommersaison Werbung für unser Kräuterdorf gemacht
Um im Sommer trainieren zu können, mussten die Vereinsmitglieder bis jetzt immer in andere Gemeinden (Übersbach, Neudorf/Ilz, Wünschendorf, Sebersdorf) auspendeln, teilweise war die Benützung dieser Sportstätten kostenpflichtig
Das Förderungbegehren ist - gemessen an den geschätzten Baukosten (ÖS 1,2 Millionen) und im Vergleich zu anderen Subventionen, welche die Gemeinde in der Vergangenheit gewährt hat, - relativ gering bemessen.
Der ESV Söchau hat bereits finanzielle Zusagen bzw. Absichtserklärungen für dieses Projekt von der Union und dem Land Steiermark erhalten
Der Bau einer Asphaltanlage würde einen ganzjährigen sportlichen Betrieb ermöglichen; dies ist vor allem im Hinblick auf eine
kontinuierliche Jugendarbeit unerlässlich. Momentan ist es dem Nachwuchs unzumutbar, zwecks Training, das meistens nur abends stattfinden kann, längere Wegstrecken in Kauf zu nehmen.
Würden auch die beiden anderen Eisschützenvereine unserer Großgemeinde vom Bau dieser Halle sportlich profitieren.
Der Antrag wurde mit 14:0 Stimmen angenommen.
Förderung wirtschaftlich aktiver Vereine in Söchau, 2.6.98
Antrag zur Förderung wirtschaftlich aktiver Vereine in Söchau
Der Gemeinderat beschließt jenen Vereinen, die sich durch aktive wirtschaftliche Tätigkeiten auszeichnen (Grillfeste, diverse Ausschanken, ...) und somit einerseits wesentlich zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben unseres Ortes beitragen, andererseits selbst einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Überleben leisten, eine zusätzliche Vereinsförderung zukommen zu lassen. Über deren Höhe wird jeweils vom Gemeinderat entschieden.
Zur Erläuterung:
Viele Vereine unseres Kräuterdorfes unternehmen verstärkt Anstrengungen, um durch diverse Veranstaltungen ihre (magere) Vereinskasse aufzufüllen (z.B. Grillabend des Bauernbundes, Zeltfest des ESV Aschbach, Getränke- und Speisenverkauf zu Zellerfest durch Freiwilligen Feuerwehr, dem ESV Söchau, dem MGV usw.).
Diese Aktivitäten sind sehr oft die wichtigste Einnahmequelle unserer Vereine.
Die Gemeinde Söchau könnte diese Anstrengungen, die mit großem persönlichen, unentgeltlichen Einsatz der Vereinsmitglieder verbunden sind, insofern belohnen, als sie die anfallende Getränkesteuer erläßt.
Da die Einhebung dieser Gemeindeabgabe gesetzlich vorgeschrieben ist, schlage ich folgende buchhalterische Lösung vor:
Die Getränkesteuer wird ordnungsgemäß eingehoben, aber am Ende des Finanzjahres als zusätzliche Vereinsförderung (wie im Antrag recht allgemein formuliert wurde) wieder ausgeschüttet.
Der Antrag wurde nicht auf die Tagesordnung genommen.
Förderung von Touristen, die umweltfreundlich nach Söchau anreisen, 2.6.98
Die Gemeinde Söchau unterstützt den öffentlichen Verkehr, aber besonders unsere Umwelt durch die Begünstigung jener Urlauber, die zu ihrem Aufenthalt in unser Kräuterdorf mit einem öffentlichen Verkehrsmittel anreisen.
Die Gemeinde ersetzt diesen Urlauber gegen Vorlage eines gültigen Fahrscheines 10% der Fahrtkosten in Form von Gutscheinen für die Benutzung diverser Söchauer Einrichtungen (wie z.B. unseres Freibades, des Tennisplatzes, der Gastronomiebetriebe o.ä.).
Zur Erläuterung:
Beispiel:
Eine Familie weist Fahrtkosten der ÖBB von ÖS 1600.- nach. Die Gemeinde stellt diesen Urlaubern einen Gutschein über ÖS 160.- aus (entspräche 2 Stunden Tennis, mehreren Badeeintritten oder einem Mittagessen)
Neben der Entlastung unserer Umwelt von Autoabgasen würde auch mehr Kaufkraft in unserer Gemeinde bleiben, weil der Gast mangels Mobilität gezwungen wäre, die Infrastruktur Söchaus (im Ort einkaufen, Essen etc.) zu nutzen. (Nachweislich unternehmen Urlauber, die mit dem eigenen PKW anreisen, vermehrt Ausflüge außerhalb des Urlaubsortes).
Nicht zu unterschätzen ist vor allem der Werbeeffekt dieser Gutscheinaktion für unsere Gemeinde, steigt doch die Zahl der ökologisch orientierten und sensibilisierten Urlauber kontinuierlich an.
Der Antrag wurde nicht auf die Tagesordnung genommen.
Nachverhandlungen mit der Biowärmeliefergemeinschaft über Tarife, 13.1.98
Der Bürgermeister und die Mitglieder des Bau- und Volksschulausschusses (mit Ausnahme jener Gemeinderäte, welche durch ihre Funktionärstätigkeit in der Biowärmeliefergemeinschaft befangen sind) werden beauftragt, Nachverhandlungen bezüglich des Wärmelieferungs- und Bezugsvertrags mit der BWLG zu führen.
Als Ziel des neuen Vertages wird die Preisgestaltung vergleichbarer Anlagen mit einem Arbeitspreis von ÖS 0,70.-/kWh bei gleichzeitiger Streichung des Grundpreises angestrebt.
Zur Erläuterung:
Die Nachverhandlungen erscheinen mir insofern gerechtfertigt, als die Gemeinde Söchau bei Abschluß des Liefervertrages von anderen Berechnungen bzw. unvollständigen Zahlen ausgegangen ist.
Dazu verweise ich auf die Argumentation des zuständigen Experten, Hr. Ing. Lammer, welche Du, lieber Franz, bei Deinem Gespräch in Riegersburg in Erfahrung bringen konntest und uns in der GR-Sitzung vom 24.November 1997 unterbreitet hast.
Nach den Recherchen der Grünen ist zu diesen Begründungen von Ing. Lammer folgendes zu erwähnen:
."Grundsätzlich ist der Arbeitspreis mit ÖS 0,61/kWh niedrig und steiermarkweit im unteren Mittelfeld anzusiedeln"
Nicht zum erstenmal argumentieren die Grünen anders: Vergleichbare Anlagen wie in Modriach oder Aibl verrechnen zwar 0,70 - 0,72 ÖS/kWh, verlangen andererseits aber keinen Grundpreis (in Söchau momentan: ÖS 36.000.-/Jahr!) bzw. einen geringeren Meßpreis von 1440.- bzw. 1320.-/Jahr (in Söchau: 3.060.- ). Mit dem Aibler bzw. Modriacher Kostenmodell würden die Heizkosten der Volksschule um rund ÖS 20.000.- (exkl. MwSt) niedriger sein als jetzt .
PS: Von den 91 Biomasseanlagen der Steiermark (Stand 1997) sind - auf die Energieabnahme der Volksschule umgerechnet - nur 16 (!) teurer als Söchau, wobei die besagten Anlagen zum Großteil die Kosten für ein neu zu errichtendes Gebäude und/oder ein Fernwärmenetz mitfinanzieren müssen (beides fiel in der Volksschule weg).
"In den damaligen Berechnungskosten sind ÖS 25.000 .- für die 15 jährige AfA (Anm.: Abschreibung für Abnützung) nicht berücksichtigt worden".
Laut den mir vorliegenden Unterlagen scheint bei der damaligen Kostenaufstellung ein AfA-Betrag von ÖS 17.850.- auf !
Zudem ist bei den finanziellen Überlegungen der Gemeinde, ob eine Hackschnitzel- oder eine Ölfeuerungsanlage in der Volksschule installiert werden soll, dieser Betrag nicht in den grundsätzlichen Kostenvergleichsvarianten miteingeflossen.
"Die Rauchfangkehrerkosten (ÖS 6.400.- bis 8.000.-) sind ursprünglich nicht berücksichtigt worden".
Die BISS meint, dass dies sehr unwahrscheinlich sei, zumal im Finanzierungsentwurf von Ing. Lammer insgesamt ÖS 66.380.- für Betriebskosten angeführt werden. Und außerdem : Was wurde denn überhaupt in den Betriebskosten berücksichtigt, wenn die Strom- und Wasserkosten sowie die Versicherung der Hackschnitzelanlage von der Volksschule (obwohl sie nicht die Besitzerin der Anlage ist) getragen werden ? (Die Grünen kritisierten diese Vertragspunkte öfters im Gemeinderat bzw. der BISS-GURN ).
"Die Wärmelieferung war mit 187.500 kWh um 25.500 kWh höher als geplant, weil es in der letzten Heizperiode einen strengen Winter gab".
Dies ist prinzipiell richtig. Doch die darauf zurückzuführenden Mehrkosten betragen nur 25.500 x 0,61 ÖS = 15.555.-. Außerdem meint die BISS , dass eine derartige Zunahme des Arbeitspreises eigentlich durch die wärmetechnischen Sanierungsmaßnahmen der Volksschule (Wärmedämmung, teilweise neue Fenster, Einzelkreisregelung, ...) zumindest aufgefangen hätte werden müssen, ja eher eine Reduktion der Wärmeabnahme zu erwarten gewesen wäre. Wurden dem Gemeinderat bei der Planung fehlerhaften Energieabnahmen vorgelegt ?
"Technische Probleme bei der Anlaufphase verursachten die Mehrkosten".
Können die gesamten Mehrkosten auf diese technischen Probleme zurückgeführt werden ? Auch Du hast im Gemeinderat kritisiert, dass die versprochene Heizregelung mit optimalen Energieeinsatz (natürlich für den Abnehmer Gemeinde!) nicht wie gewünscht funktioniert. Vielleicht sollten die Mehrkosten beim Lieferanten der Anlage eingefordert werden.
Dies scheint mir Berechtigung genug, Neuverhandlungen mit der BWLG aufzunehmen, um weitere finanzielle Nachteile für unsere Gemeinde abzuwenden.
Der Antrag wurde nicht auf die Tagesordnung genommen.
Geburtenunterstützung durch die Gemeinde, Mehrfachwindelaktion, 13.8.97
Die Gemeinde Söchau ersetzt die bisherige Geburtenunterstützung von ÖS 500.- /Baby durch eine Sachspende (oder Gutschein) in Form von waschbaren Windeln (z.B. "Popolino"). Zusammen mit dem Fürstenfelder Popolino-Geschäft beträgt der Wert des Windelgutscheins 1.500.-
Leonardo Grabner (vorne rechts) nutzte als erstes das Angebot auf umweltfreundliche Windel
Zur Erläuterung:
Die Geburt eines Kindes ist zweifellos für alle Eltern ein höchst erfreuliches Ereignis. Das unsere Gemeinde dem jungen Gemeindebürger bei der Gratulation eine kleine finanzielle Starthilfe gibt, ist eine erfreuliche Aufmerksamkeit.
Erfahrungsgemäß allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Im Sinne einer Erziehung zur Müllvermeidung schlägt die BISS vor, das bisherige Geldgeschenk durch ein adäquates Sachgeschenk in Form von waschbaren Windeln zu ersetzen. Die Eltern profitieren doppelt, weil ihnen zudem niedrigere Kosten für die Müllentsorgung (zusätzliche Müllsäcke) entstehen.
Dieses Modell wird übrigens bereits von den Abfallwirtschaftsverbänden Graz-Umgebung, Feldbach und Mürztal durchgeführt. In Feldbach machen 12% der Babyhaushalte davon Gebrauch.
Der Antrag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.
PS: Die Grünen erhöhten den Windelgutschein um weitere 250.-
Änderung des Steir. Naturschutzgesetzes, 24.7.97
Die Gemeinde Söchau unterstützt die Initiative zur Änderung des Steirischen Naturschutzgesetzes, wonach bei Großprojekten (über 10 ha Fläche bzw. eine Trassenlänge über 10 km) zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muß.
Die Gemeinde Söchau bittet den Steiermärkischen Landtag, bei Unterstützung durch weitere Gemeinden dieses Anliegen laut § 46 des Stmk. Volksrechtegesetzes zu behandeln.
Zur Erläuterung:
Die Bürgermeisterinitiative gegen die 380 KV-Leitung durch die Oststeiermark (mit Sitz im Gemeindeamt Empersdorf) appelliert an die Solidarität andere Gemeinden und schickte diesen Antrag am 11. März 1997 an alle Gemeindeämter, um laut § 46 des Stmk. Volksrechtegesetzes die für die Behandlung im Landtag nötigen 81 Unterstützer zu erhalten.
Da sich 93 % der Bevölkerung gegen die 380 KV-Leitung aussprachen und alle Bürgermeister entlang der Trasse in den Widerstand gegen dies Atom-Strom-Autobahn involviert sind, ist es sinnvoll, diesen Antrag zu unterstützen.
Möglicherweise könnte auch unsere Gemeinde in Zukunft durch ein wirtschaftliches Großprojekt in seinem Lebensstandard stark beeinträchtigt werden. Beim momentanen Stand der Gesetze wäre dazu keine Umweltverträglichkeitsprüfung, die derartige Monsterprojekte stürzten könnte, nötig.
Eine Änderung des steiermärkischen Naturschutzgesetzes wäre demnach dringend notwendig.
Der Antrag wurde mit 4 (Grüne, FPÖ, 1 SPÖ, 1 ÖVP) : 9 Stimmen (ÖVP) abgelehnt .
Kanal-bzw. Pflanzenkläranlagen, 24.7.97
Die Gemeinde Söchau wird in den noch nicht kanalisierten Gebieten die Bevölkerung über die Möglichkeiten einer dezentralen Abwasserentsorgung bzw. von Pflanzenkläranlagen mit dem Ziel informieren, dass die Bevölkerung je nach Lage der Liegenschaften Einzel- oder genossenschaftliche Gruppenanlagen errichtet.
Regen Anklang erbrachte die von den Grünen organisierte Besichtigung der Pflanzenkläranlage Hollerberg West
Zudem beschließt die Gemeinde, diese Anlagen mit einem Investitionsanteil von 10 % (aber maximal ÖS 10.000.- bei Einzel-, sowie maximal ÖS 50.000.- bei Gruppenanlagen , als Maßstab dienen 40 Einwohnergleichwerte) zu fördern .
Zur Erläuterung:
Wie in Söchau ist in den meisten Orten der Steiermark eine Kanalisation in den Kernbereichen errichtet worden. Nun geht es um die Entsorgung der Katastralgemeinden und Streusiedlungsbereiche. Die für Ballungsräume konzipierte Kanalisation ist hier nicht geeignet. Sie ist zu teuer (bis zu 300.000.-/Haus), verursacht hohe Folgekosten (Reinigung, Erneuerung, ...) und ökologische Probleme (Drainagewirkung, Klärschlamm).
Demgegenüber sind seit Mai 1993 Pflanzenkläranlagen Stand der Technik, arbeiten ohne Energieeinsatz, sind mit Eigenleistung zu errichten und daher besonders günstig. Eine Anlage in Pischelsdorf kostete für 40 Einwohner ÖS 300.000.- bei jährlichen Betriebsgebühren von ÖS 500.-/Hausanschluss !.
Hingegen kostet die Erschließung der Söchauer Streulagen durch einen Kanal nach einer Kostenschätzung von DI Boder & Plank 26,75 Millionen Schillinge !!
Würde die Gemeinde Söchau den betroffenen 133 Häusern einen oben genannten Zuschuß zu einer - im teuersten Fall : Einzelanlage - von je 10.000.- leisten, entstünden unserem Kassier Belastungen von ÖS 1,33 Millionen (= 5% der Kosten eines Kanalstrangs!).
Würde die Gemeinde den betroffenen Häusern die Pflanzenkläranlage sogar gänzlich bezahlen, und würde man dabei die sehr hoch geschätzten Kosten pro Einzelanlage mit ÖS 100.000.- annehmen, ersparte sich unser Kassier noch immer 13,5 Millionen Schilling gegenüber dem herkömmlichen Entsorgungskonzept.
Aus diesen ökonomischen, wie auch mir besonders am Herzen liegenden ökologischen Gründen, scheint ein rechtzeitiges Überdenken unseres Entsorgungskonzeptes dringend angebracht.
Der Antrag wurde bis zur Besprechung des Themas Kanal sistiert.
Antrag auf Verbot von Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen im Gemeindegebiet der Großgemeinde Söchau, 12.2.97
Der Gemeinderat der Großgemeinde Söchau spricht sich gegen die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen auf seinem Gemeindegebiet aus und fordert die Gesundheitsministerin auf, diesbezügliche Anträge in Zukunft nicht mehr zu genehmigen.
Weiters unterstützt der Gemeinderat das für 7.-14. April geplante Gentechnik - Volksbegehren (Kein Essen aus dem Genlabor! - Keine Freisetzung in Österreich ! - Kein Patent auf Leben!)
Zur Erläuterung:
Weltweit wurden bereits über 3000 Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden auch in Österreich drei Freisetzungsanträge gestellt. Unter anderem hätte herbizidresistenter Mais in Markt Hartmannsdorf freigesetzt werden sollen. In den vergangenen Monaten wurden von der EU gentechnisch veränderte Soja und Mais für den europäischen Markt zugelassen. Des weiteren werden in Österreich bereits weitere Freisetzungsversuche geplant.
Demgegenüber steht eine breite Ablehnung der österreichischen Bevölkerung (80-90%) gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel. Neben den primären ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Natur (Übertragung der eingebrachten Gene auf andere Pflanzen und Organismen, Auftreten von neuen Allergien, Verlust der Artenvielfalt durch Verdrängungsmechanismen) sind negative sozio-ökonomische Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu befürchten. Eine Fortschreibung der industrialisierten Landwirtschaft (einschließlich der Tendenz zur Patentierung von Saatgut) wird die Bäuerinnen und Bauern in eine verstärkte Abhängigkeit von Konzernen treiben. Zudem wird der eingeschlagene österreichische Weg einer ökologischen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Frage gestellt.
Der Antrag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.
Beitritt der Gemeinde Söchau zum Klimabündnis, 17.12.96
"Die Gemeinde Söchau tritt dem Klimabündnis bei und verpflichtet sich, dessen Ziele umzusetzen.
Die Ziele des Klimabündnisses lauten:
Die unter Punkt 5 genannte Öffentlichkeitsarbeit müßte von einer Person koordiniert werden. Ich schlage hierfür die Obfrau des Umweltausschusses , GR Emmy Schrott , vor.
Zur Erläuterung:
Der Treibhauseffekt ist die Hauptursache für die bereits merkbare Klimaveränderung. Die verstärkte Anreicherung von Spurenelementen, v.a. CO2 in der Atmosphäre hat v.a. 2 Ursachen: Die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energiegewinnung in der industrialisierten Welt und die Zerstörung der tropischen Regenwälder in den Entwicklungsländern.
Aufgrund dieser globalen Zusammenhänge entstand das Klimabündnis zwischen europäischen Städten, Gemeinden und Ländern und der COICA (Zusammenschluß indianischer Organisationen im Amazonas).
Das Interesse der Gemeinden, dem Klimabündnis beizutreten, steigt ständig. Besonders die Steiermark weist Vorbildfunktion auf. In unserem Bundesland wurde bereits Anfang der 90er Jahre vom damaligen Umweltlandesrat Schaller ein Beitritt forciert. Im Bezirk Fürstenfeld ist allerdings erst die Stadt Fürstenfeld Mitglied des Klimabündnisses.
Der Antrag wurde ursprünglich sistiert und schließlich abgelehnt .
Förderung von privaten Hackschnitzelanlagen, 17.12.96
"Die Gemeinde Söchau unterstützt rückwirkend mit 1.1. 1993 die Errichtung von Hackschnitzelheizungen für private Betreiber mit einem einmaligen Betrag von ÖS 10.000.- . Diese Zuwendung wird sowohl bei Neubauten als auch bei nachträglicher Installation in bestehende (Alt-)Bauten gegen Vorlage von Materialrechnungen oder einer Firmenbestätigung gewährt."
Zur Erläuterung:
Nach der bereits erfolgten Errichtung einer Hackschnitzelanlage in die Volksschule Söchau möge der Gemeinderat beschließen, daß auch private Betreiber dieser umweltfreundlichen Energieform, die zusätzlich unseren einheimischen Bauern eine wichtige Erwerbsquelle bringen kann, eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde erhalten.
Nach meinem momentanen Kenntnisstand gibt es derzeit 2-3 Bewerber.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Gemeindevorstand dringend, einen Sockelbetrag von ÖS 50.000.- für den Budgetposten 5.2."Umweltschutz" im Voranschlag 1997 zu berücksichtigen.
Der Antrag wurde mit 2 (Grüne, FPÖ) : 13 Stimmen (ÖVP, SPÖ) abgelehnt
und inhaltlich praktisch ident 2 Jahre später auf Antrag der ÖVP einstimmig angenommen
Erhöhung der Solarförderung, 28.9.95
Die Gemeinde Söchau beschließt, die bestehende Solarförderung von derzeit 300.- auf 500.- pro m² Kollektorfläche zu erhöhen. Vakuumkollektoren, die einen geringeren Flächenbedarf bei höherer Leistung und höheren Kosten aufweisen, werden entsprechend höher gefördert
Der Antrag wurde nicht angenommen; allerdings wurde beschlossen, dass es keine Förder-Obergrenze von 10 m² Kollektorfläche geben wird. 1999 wurde einstimmig beschlossen, dass Vakuumkollektoren mit 600.-/m² gefördert werden.